Für Unternehmen: Förderung Digitalisierung

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Die Corona-Pandemie hatte bisher, neben vielen Einschränkungen, auch etwas sehr Positives: Die deutsche Wirtschaft und die Politik sind aus ihrem digitalen Winterschlaf aufgewacht und haben begonnen, die Digitalisierung voranzubringen. Unternehmen haben Homeoffice für sich entdeckt, immer mehr Arbeitsprozesse werden digitalisiert und viele Firmen haben die Notwendigkeit einer soliden digitalen Infrastruktur erkannt. Auch die Regierung hat das verstanden und fördert weiterhin digitale Vorhaben, Beratung und Projekte. In diesem Artikel schauen wir uns an, welche Coronahilfen und Digitalförderungen es gab und noch gibt.

Überblick: Welche digitalen Förderprogramme gibt es?

1. Das Förderprogramm Digital Jetzt

Mit dieser Förderung unterstützt das BMWi noch bis Dezember 2023 kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in IT-Sicherheit und digitale Innovationen. Im Fokus der Förderung stehen die Digitalisierung von bestehenden branchenübergreifenden Geschäftsprozessen, die Weiterentwicklungen von digitalen Geschäftsmodellen, die Investition in Hardware und Software und vor allem die Weiterbildung und Qualifizierung von Personal. In verschiedenen Modulen werden je nach Unternehmensgröße und Förderart zwischen 3.000 bis 100.000 Euro für verschiedene Maßnahmen bereitgestellt. Mehr Informationen haben wir für Sie weiter unten zusammengetragen.

2. Förderung go-digital

Das Förderprogramm „go-digital“ vom Bund unterstützt ebenfalls kleine und mittlere Unternehmen und teilt seine Förderungen in drei Module auf, bei denen Beratungsdienstleistungen im Vordergrund stehen. Mehr hierzu lesen Sie weiter unten.

 

3. Digitalförderungen der Länder

Außerdem gibt es verschiedene Förderprogramme auf Landesebene, darunter die Digitalprämie Berlin, die Digitalisierungsprämie Plus in Baden-Württemberg, den Digi-Zuschuss in Hessen, den Digitalbonus Thüringen (Antragsstopp für 2022) sowie entsprechende Programme in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und anderen Bundesländern.

Mehr Details zu den Digitalförderungen der Länder haben wir weiter unten für Sie zusammengefasst.

4. Förderungen in der Corona-Krise 

Die meisten Corona-Hilfen sind bis Sommer 2022 ausgelaufen. Doch auch danach gibt es noch ein wenig Unterstützung vom Staat in Form verschiedener Maßnahmen, wie einer Homeoffice-Pauschale für Angestellte bis 31. Dezember 2022 sowie verlängerte Investitionsfristen und erweiterter Verlustverrechnungen bis Ende 2023. Sodass Sie auch noch nachträglich in Ihren digitalen Ausbau investieren und dies besser absetzen können. Informationen zu allen steuerlichen Entlastungen gibt es auf der Seite des Finanzministeriums.

1. Förderung Digitalisierung: Digital Jetzt im Überblick

Unter der Initiative Mittelstand digitalisieren gibt es verschiedene Förderprogramme für KMU, eines der größten ist Digital Jetzt. Unternehmen können entweder zusammen oder allein in zwei Modulen noch bis 2023 eine Förderung beantragen. Wie hoch das Gesamtfördervolumen ist, hängt von der Unternehmensgröße ab.

  • Unternehmen bis 50 Beschäftigte können sich bis zu 40 Prozent ihrer Investitionssumme bezuschussen lassen.
  • Unternehmen bis 250 Beschäftigte erhalten einen Zuschuss bis zu 35 Prozent für ihre Investition in Digitalisierung.
  • Unternehmen bis 499 Beschäftigte erhalten einen Zuschuss bis 30 Prozent.
Mehr zu den Kriterien lesen Sie auf den entsprechenden Seiten des BMWi.

1.1 Förderungsmodule und -szenarien

„Digital Jetzt fördert in zwei unterschiedlichen Modulen, die wir hier etwas genauer unter die Lupe nehmen.

A) Modul 1 fördert die Investition in digitale Technologien.

Hier gibt es zwei unterschiedliche Szenarien:

 
Laptop und Hände, Digitalisierung

Szenario: Einzelunternehmen

Wenn Sie als Einzelunternehmen in eine digitale Innovation investieren, zum Beispiel um mehr Kunden zu gewinnen, dann erstellen Sie einen Digitalplan und beschreiben die geplante Investition sowie deren Kosten:

Eine Großtischlerei mit 41 Angestellten möchte ein Enterprise Resource Planning Tool (ERP) von SAP anschaffen, um damit Unternehmensabläufe zu digitalisieren und den Austausch mit Zulieferern einfacher zu gestalten. Die Kosten belaufen sich auf schätzungsweise 12.000 Euro.

Das Fördervorhaben wird mit 40 Prozent, also 4.800 Euro, gefördert.

Laptop und Hände, Digitalisierung

Szenario: Wertschöpfungsnetzwerk

Möchte die Großtischlerei zusammen mit ihren zwei größten Zulieferern zum Beispiel die Warenwirtschaftssysteme aller drei Unternehmen harmonisieren und ein unternehmensübergreifendes Netzwerk schaffen, das die Investition in eine komplett neue digitale Infrastruktur erfordert, dann können alle drei Unternehmen zusammen eine Förderung beantragen. Es handelt sich diesem Fall um ein Wertschöpfungsnetzwerk: Alle Unternehmen profitieren dann von fünf Prozent höheren Förderungsquoten. Belaufen sich die Investitionskosten zum Beispiel für jedes Unternehmen auf je 12.000 Euro, dann wird die Großtischlerei mit 45 Prozent als Teil eines Wertschöpfungsnetzwerks gefördert, also mit 5.400 Euro.

B) Modul 2 enthält die Investition in die Qualifizierung von Angestellten:

Zusätzlich zum neuen digitalen Warenwirtschaftssystem müssen die eigenen Mitarbeitenden natürlich in den neuen IT-Systemen geschult werden. Aus diesem Grund kann die Großtischlerei eine weitere Förderung beantragen und dann je nachdem, ob sie einzeln oder im Wertschöpfungsnetzwerk beantragt  40 bis 45 Prozent dieser Weiterbildungssumme fördern lassen.

1.2 Fazit: „Digital Jetzt

Die Förderung Digitalisierung in Wertschöpfungsnetzwerken beträgt bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen und für Einzelunternehmen bis zu 50.000 Euro. Der Bund gibt also Millionen Euro für die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle und die digitale Transformation des Mittelstands aus. Da aber schon mit der Erstellung eines Digitalplans ein erheblicher Aufwand und Expertise verbunden ist, sind Beratungen für viele alteingesessene Firmen sehr wichtig. Genau in diese Kerbe schlägt das „go-digital“-Programm.

Förderung von Digitalisierung: Auch für Start-ups und freie Berufe?

Start-Ups, die sich bereits auf dem Markt etabliert haben und regelmäßige Umsätze verzeichnen, können sich nach den Förderbedingungen der Programme go-digital und Digital Jetzt bewerben. Auch Ärzt:innen, Notar:innen, Designer:innen und andere  freien Berufe kommen für diese Förderprogramme im Bereich Digitalisierung infrage. Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des BMWi unter dem Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital.

2. Förderung Digitalisierung: „go-digital

Was ist E-Business, wie profitiere ich von digitalisierten Geschäftsprozessen und wie treibe ich Innovation in meinen Geschäftsprozessen voran? Viele sind von diesen Fragen schlichtweg überfordert. Die Förderung „go-digital“ ist eine relativ neue Förderung, die auf den gestiegenen Beratungsbedarf für Unternehmen reagiert. Bis zu 30 Beratertage im Wert von 1.100 Euro können sich Unternehmen zu 50 Prozent bezuschussen lassen, wenn Sie sich in einem der fünf Module der „go-digital“-Förderung beraten lassen.

Modul 1: Digitalisierungsstrategie

Um zu wissen, was Ihr Unternehmen benötigt, müssen Sie wissen, was möglich ist. In diesem Modul wird sich auf Beratung zur unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie fokussiert, um neue funktionsfähige digitale Geschäftsmodelle und -prozesse zu entwickeln beziehungsweise vorhandene Geschäftsmodelle und -prozesse zu digitalisieren.

Modul 2: IT-Sicherheit

In diesem Bereich liegt der Fokus auf IT-Sicherheit, also der Identifizierung von Bedrohungen und die Befähigung von Mitarbeitenden zum Ausräumen von Sicherheitsrisiken. 

Modul 3: Digitalisierte Geschäftsprozesse

Besonders wichtig ist die digitale Transformation interner Geschäftsprozesse, wodurch Sie Personal, Bürokratie, Zeit und Geld sparen. Das Stichwort ist hier ERP Enterprise Resource Planning oder zu Deutsch: Unternehmensressourcenplanung. Viele verbuchen diesen Begriff unter digitalen Warenwirtschaftssystemen. Bei der Einführung eines ERP-Systems geht es aber um mehr als Warenströme und Logistik, sondern eben um die Integration aller Geschäftsprozesse in einem System das Synergien nutzen kann.

Modul 4: Datenkompetenz

Daten sind das Öl des Informationszeitalters. Sie fallen ununterbrochen an, aber noch zu selten werden sie sinnvoll genutzt. In diesem Modul werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, mit denen Ihr Unternehmen aktiv in die Datennutzung und -auswertung einsteigen kann.

Modul 5: Digitale Markterschließung

Dieses Beratungsmodul ist relativ breit aufgestellt und bietet vor allem der gewerblichen Wirtschaft in den strukturschwachen Regionen verschiedene Ansatzpunkte, um die Entwicklung und Innovation ihres Unternehmens voranzutreiben. Hierzu gehören Online-Marketing-Strategien, der Aufbau einer professionellen Homepage, die Einführung eines Online-Shops und damit angebundener Zahlungs- oder Warenprozesse.

Förderbedingungen und „De-minimis“

De-minimis: Wichtig für eine Förderung in den Programmen „go-digital“ und „Digital Jetzt“ ist die De-minimis-Erklärung eines Unternehmens. Bei der De-minimis-Bescheinigung geht es darum, dass Sie in den vergangenen Jahren nicht über eine bestimmte Summe hinaus Fördermittel erhalten haben, dass alle Fördermittel ordnungsgemäß abgerechnet, genutzt, überprüft und bei Nichtnutzung zurücküberwiesen wurden. Ansonsten handelt es sich um Fördermittelbetrug, der sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden kann.

Mehr Informationen zu De-minimis erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes.

Digitale Strategie: Eine spezifische Anforderung für die Beantragung von „Digital Jetzt“ ist eine digitale Planung, in der Sie ersichtlich machen, mit welchem Investitionsaufwand Sie welche Investition (beispielsweise IT-Sicherheit, Software, Hardware etc.) tätigen wollen, welche Effekte das für Ihr Geschäft haben wird und in welchem Zeitraum das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Steuerberatung oder andere Expertise: Die Antragsstellung für alle Förderprogramme erfolgt inzwischen über das Online-Antragstool. Beachten Sie, dass oftmals Expert:innen und Expertinnen aus der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Spezialgebieten notwendig sind, um Anträge zu stellen.

Die üblichen Verdächtigen: Halten Sie Ihre Geschäftsdokumente bereit, vom Eintrag ins Handelsregister bis zum letzten Jahresbericht. 

3. Digitalförderungen der Länder

Die Digitalförderungen der Länder werden oftmals in Zusammenarbeit mit den Landesbanken bereitgestellt. So wird die Digitalisierungsprämie Plus in der Zuschussvariante von der L-Bank Baden-Württemberg angeboten, die Digitalprämie Berlin von der IBB, die Digitalförderung für Sachsen-Anhalt ebenfalls von der entsprechenden Investitionsbank. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten:
 


Der Fokus der bezuschussenden Förderungen liegt meistens auf der Beratung im Bereich digitaler Innovation und Entwicklung. In Einzelfällen können auch Kosten für die Anschaffung von notwendiger Hardware und Software bezuschusst werden.

Die Digitalisierungsförderungen ähneln sich länderübergreifend sehr; fast einheitlich fördern sie KMU von 10 bis 249 Beschäftigten. Das Fördervolumen liegt im Bereich der Zuschussprogramme zwischen 4.000 und 40.000 Euro. Ausnahme ist Brandenburg mit dem BIG-Digital-Zuschuss von bis zu 500.000 Euro auf Implementationsmaßnahmen. Bei Darlehens- oder Kreditprogrammen gehen die Fördersummen oft bis in den sechsstelligen Bereich.

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4. Welche Ausgaben für digitale Vorhaben wurden im Zuge der Corona-Soforthilfen gefördert?

Bei jeder Überbrückungshilfe wurden bisher Investitionen in Digitalisierung unter der Kategorie Fixkosten gefördert. Der maximale Förderbetrag belief sich auf 20.000 Euro. Auch in der Überbrückungshilfe II wurden Digitalisierungsvorhaben unterstützt, allerdings nicht ganz so explizit. Die entsprechenden Posten können Sie aber unter den folgenden Kategorien finden:

  • Betriebliche Lizenzgebühren
    Hierunter fallen zum Beispiel alle laufenden Kosten für Software-Lizenzen.

  • Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
    Unter diesem Posten konnten Unternehmen alle laufenden Kosten für zum Beispiel Cloud-Services, Projektmanagement-Tools, Abonnements für E-Commerce (Online-Shops, Wordpress-Plug-Ins und andere) oder Wartungsservices von IT-Dienstleistern ansetzen. Auch digitale Marketingkosten gehören zu dieser Kategorie, wie Social-Media-Werbekampagnen, regelmäßige Content-Marketing-Dienstleistungen und andere Services.

Diese Möglichkeit besteht leider nicht mehr, aber Sie können eine der vielen anderen staatlichen und regionalen Förderprogramme in Anspruch nehmen. 

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