Energetischer Sanierungsfahrplan für Unternehmen

Die energetische Sanierung ist eine feste Säule für die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen. Denn Investitionen in die eigene Infrastruktur bringen mittel- und langfristig viele Vorteile. Dieser Artikel trägt die wichtigsten Punkte rund um den Sanierungsfahrplan für KMU zusammen. 

Foto von einem Gerüst vor einer Fassade mit Säulen

Zuletzt aktualisiert am: 25.03.2026
Lesedauer: 6 Minuten

Welche Gesetze betreffen Unternehmen bei der energetischen Sanierung? 

Zwei Gesetze stehen beim Thema energetische Sanierung im Fokus. Das Gebäudeenergiegesetz legt den Schwerpunkt auf den Energieverbrauch der Gebäude, das Energieeffizienzgesetz bezieht sich auf den gesamten Energieverbrauch eines Unternehmens. 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Im Gebäudeenergiegesetz fließen verschiedene alte Gesetze zusammen. Darunter das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das Gesetz soll den Energieverbrauch für das Heizen und Kühlen von Gebäuden regeln, sowie den Energieeinsatz der dafür eingesetzten Gebäudetechnik. Hier sind nur die Eigentümer von Gebäuden im Fokus, nicht Unternehmen, die Räumlichkeiten mieten. Das GEG wird regelmäßig angepasst, um auf aktuelle technische Entwicklungen und politische Ziele zu reagieren. Die aktuellste Fassung ist aus dem Frühjahr 2026. 

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Im Energieeffizienzgesetz sind seit Ende 2023 die unternehmensbezogenen Effizienzpflichten festgelegt.  

Betroffen sind Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh, also alle Energieformen wie Strom, Gas, Wärme und Treibstoffe zusammen. Diese Unternehmen sind verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren und Umsetzungspläne zu veröffentlichen. Für alle oberhalb der 2,5-GWh-Schwelle wird der Sanierungsfahrplan somit strategisch relevant, da er die Grundlage für die geforderten Umsetzungspläne liefern kann. Für kleinere Betriebe bleibt er in erster Linie ein Planungs- und Förderinstrument.
 

Welche staatlichen Stellen bieten Unternehmen Informationen zur energetischen Sanierung und zum Sanierungsfahrplan? 

Der Sanierungsfahrplan für Unternehmen 

Sanierungsfahrpläne werden in der Regel von Energieberater:innen erstellt. Ein Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude hilft Ihnen dabei, in einer Vor-Ort-Analyse nicht nur Sanierungsbedarf zu erkennen, sondern auch zu verstehen, an welchen Stellen in Ihren Gebäuden es langfristig Einsparpotentiale von Wärme und Energie gibt. Er ist der Ausgangspunkt für energetische Qualität bei Wohngebäuden und Gebäuden, die gewerblich genutzt werden. Im Sanierungsfahrplan wird zunächst der Ist-Zustand festgehalten. Anhand dessen schauen Sie sich mit Energieberater:innen an, welche energetischen Potentiale als Maßnahmen umgesetzt werden können. 

Gut zu wissen: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz mit der Abkürzung EWärmeG ist eine Landesgesetzgebung des Landes Baden-Württemberg und betrifft nur dieses Land. Informieren Sie sich zuerst, welche Vorgaben es in Ihrem Bundesland gibt und wie entsprechende Umsetzungen des EEWärmeG dort vom Gesetzgeber gestaltet wurden.

Foto von dem Wappen von Baden-Württemberg, Landeshauptstadt Stuttgart

Baden-Württemberg ist ein Leuchtturm beim Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude 

Baden-Württemberg unterstützt mit einem energetischen Sanierungsplan (dem Sanierungsfahrplan BW) und detaillierten Informationen. Das Bundesland bietet zudem einen  umfangreichen Sanierungsfahrplan zum Download an. 

Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) 

Eine Energieberatung ist für Eigentümer:innen unerlässlich, denn wer kann schon alle Bedarfe selbst erheben? Während für Wohngebäude die BAFA Vor-Ort-Beratung greift, nutzen Unternehmen das Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“. Seit August 2024 beträgt der Fördersatz 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die Zuschusshöhe ist nach Gebäudefläche gestaffelt. Maximal 4.000 € gelten für große Nichtwohngebäude mit mehr als 500 m² Nettogrundfläche, kleinere Gebäude erhalten entsprechend geringere Höchstbeträge. Unternehmen müssen die Beratungskosten zunächst vollständig begleichen. Der Zuschuss wird nach Prüfung durch das BAFA ausgezahlt. 

Förderungen und Zuschüsse 

Es gibt verschiedenste Förderungen und Zuschüsse für Unternehmen, die in die eigene Energieeffizienz investieren wollen, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Hier lohnt es sich, im Rahmen des Sanierungsplans eine Energieberatung einzuholen.  

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind die Zuständigkeiten klar getrennt: 

Das BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) sowie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. 

Die KfW übernimmt die Heizungsförderung für Unternehmen in bestehenden Nichtwohngebäuden sowie Kreditprogramme für umfassende Sanierungen. 

Eigentümer von Nichtwohngebäuden können Investitionszuschüsse oder Kreditvarianten mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Der individuelle Sanierungsfahrplan wirkt dabei als strategischer Türöffner: Werden förderfähige Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz um 5 Prozentpunkte. 

Gut zu wissen: Energieintensive Unternehmen, die ab 2026 vom Industriestrompreis profitieren, müssen die Hälfte der Ersparnisse in eigene Energieeffizienz-Maßnahmen investieren. Mehr Informationen zum Industriestrompreis gibt es hier

Nahaufnahme von einem Tisch mit Dokumenten

Heizungsausbau und weitere Maßnahmen 

Die früheren Programme wie „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ oder „Energieeffizient Sanieren“ sind inzwischen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Damit haben sich auch die Zuständigkeiten verändert. 

Seit 2024 wird der Heizungstausch für Unternehmen in bestehenden Nichtwohngebäuden zentral über die KfW gefördert (BEG Einzelmaßnahmen – Heizungsförderung für Unternehmen, Zuschuss 522). Der Zuschuss beträgt derzeit bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten für den Umstieg auf Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Die maximal förderfähigen Kosten sind bei Nichtwohngebäuden an die Gebäudefläche gekoppelt. 

Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, etwa Dämmung, Fenster oder Lüftung, werden weiterhin über das BAFA gefördert.  

Foto von gestapelten Geldmünzen

Tilgungszuschüsse

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden bei Krediten für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden Tilgungszuschüsse gewährt. Diese reduzieren die zurückzuzahlende Kreditsumme und sind an die Erreichung definierter Effizienzhaus-Standards gebunden. Maßgeblich ist hier das KfW-Programm BEG Nichtwohngebäude – Kredit 263, das die jeweils aktuellen Förderkonditionen und technischen Anforderungen ausweist. 

Fazit: Energetischer Sanierungsplan bietet diverse Vorteile

Ein energetischer Sanierungsfahrplan schafft für Unternehmen Transparenz über Einsparpotenziale, Investitionsbedarf und Fördermöglichkeiten. Mit dem Energieeffizienzgesetz gewinnt er für energieintensive Betriebe zusätzlich an strategischer Bedeutung. Zudem profitieren Betriebe, die einen Sanierungsfahrplan durchgeführt haben, von bis zu 5 % zusätzlicher Förderung für Folgemaßnahmen. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude stehen Zuschüsse und Kreditprogramme für Beratung, Heizungsmodernisierung und Effizienzmaßnahmen zur Verfügung. Wer strukturiert plant und Förderlogiken richtig nutzt, kann regulatorische Anforderungen erfüllen und langfristig Energiekosten senken. 

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