Netzentgelte sinken zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel 2025/2026 könnten die Strompreise für Unternehmen in Deutschland sinken. Grund dafür ist die geplante Senkung der Netzentgelte. Diese machen derzeit rund 26 % des gesamten Strompreises aus und sind damit ein zentraler Kostenfaktor. Der genaue Preis schwankt allerdings nach Region und Netzbetreiber. In diesem Artikel erklären wir, warum die Netzentgelte sinken, und welche Chancen es für Unternehmen gibt, die Energiekosten zu optimieren.

Dieses Bild zeigt Arbeiter an einer Windkraftanlage und verdeutlicht das Thema Netzentgelte 2025

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Geplante Senkung ab 2026: Der Bund will die Übertragungsnetzentgelte ab Januar 2026 senken, um Verbraucher und Unternehmen zu entlasten.

  • Neue Kostenverteilung seit Anfang 2025: Unternehmen in teuren Netzregionen profitieren von geringeren Netzentgelten, andere zahlen künftig etwas mehr.

  • Aufschlag für besondere Netznutzung: Beinhaltet die bisherige §19-Umlage und verteilt Netzausbaukosten bundesweit.

  • Einsparpotentiale bei den Netzkosten: Investitionen in Speicherlösungen, intelligentes Lastmanagement und PV-Anlagen machen Unternehmen unabhängiger vom Netz.

  • Zeitvariable Netzentgelte seit April 2025: Unternehmen können durch eine Verlagerung ihres Verbrauchs in günstige Zeitfenster sparen.

  • Dynamische Netzentgelte: In Planung, jedoch noch ohne konkreten Starttermin.

  • Handlungsbedarf für Unternehmen: Die Netzentgelte entwickeln sich weiter – zusätzliche Optimierung der Energienutzung zahlt sich aus.

Was sind Netzentgelte und wofür werden sie erhoben? 

Netzentgelte sind Gebühren, die für die Nutzung des Stromnetzes anfallen. Sie decken die Kosten für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Netzinfrastruktur, damit Strom zuverlässig von Erzeugern zu Verbrauchern transportiert werden kann. Erhoben werden sie von den Netzbetreibern, die das Stromnetz in Deutschland betreiben. Dabei gibt es zwei Ebenen: 

  • Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): Sie betreiben die überregionalen Hochspannungsnetze und sorgen für die überregionale Stromversorgung. In Deutschland gibt es vier ÜNB: 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW.

  • Verteilnetzbetreiber (VNB): Sie betreiben die regionalen und lokalen Stromnetze, über die der Strom an Haushalte und Unternehmen verteilt wird.

Die Höhe der Netzentgelte variiert je nach Region, Netzbetreiber und Verbrauchsverhalten und macht einen wesentlichen Anteil der Stromkosten aus. 

Was plant die Politik im Bereich der Netzentgelte?

Geplante Senkung der Netzentgelte

Ab Januar 2026 plant der Bund, die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zu bezuschussen. Dies soll die Stromkosten für alle Verbraucher senken.

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichten am 1. Oktober 2025 ihre vorläufigen Netzentgelte für 2026. Auf dieser Grundlage würde das bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt um rund 57 % sinken, von derzeit ca. 6,65 ct/kWh auf etwa 2,86 ct/kWh. Die tatsächliche Entlastung für Endkunden hängt jedoch stark von regionalen Verteilnetzentgelten und Netzstrukturen ab. Schätzungen gehen von einer durchschnittlichen Senkung um etwa 2 ct/kWh aus, statt der politisch angekündigten 5 ct/kWh.

Die veröffentlichen Netzentgelte sind vorläufig, da das zugrundeliegende Gesetz noch nicht endgültig beschlossen ist. Aus den recherchierten, vorläufigen Preisstellungen der Verteilnetzbetreiber ergeben sich für 2026 folgende vorläufige Durchschnittswerte, die je nach Bundesland variieren.

Durchschnittliche prozentuale Veränderung der Netzentgelte 2026 im Vergleich zu 2025.

[Grafik]

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Einführung flexibler Netzentgelte

Die Einführung flexibler Netzentgelte soll Unternehmen motivieren, ihren Stromverbrauch in Zeiten geringerer Netzauslastung zu verlagern, um das Stromnetz zu stabilisieren und Kosten zu senken. Die Politik setzt dabei auf zwei Modelle:

Zeitvariable Netzentgelte – seit April 2025

Diese Netzentgelte orientieren sich an festgelegten Zeitfenstern mit in der Regel drei Tarifstufen: Standardlasttarif (ST), Hochlasttarif (HT) und Niedriglasttarif (NT). Die Preise für diese Stufen werden im Voraus für ein Jahr festgelegt. Unternehmen können ihre Lasten dadurch gezielt in günstigere Zeitfenster verlagern und Kosten senken.

Dynamische Netzentgelte – Planung für die Zukunft

Im Gegensatz zu zeitvariablen Tarifen ändern sich dynamische Netzentgelte untertägig und passen sich viertelstündlich oder spontan an die aktuelle Netzbelastung und den Energiemarkt an. Sie basieren auf Echtzeitdaten zur Verfügbarkeit und zum Preis von Strom.

Beispiel: Ein metallverarbeitendes Unternehmen zahlte bisher hohe Netzentgelte, da die Hauptproduktion morgens um 8:00 Uhr startete (Hochlasttarif). Seit April 2025 verlagert es energieintensive Prozesse in die Niedriglastzeit nach 20:00 Uhr, wo Strom günstiger ist. Dadurch sinken die Netzentgelte spürbar, und das Unternehmen spart jährlich mehrere Tausend Euro.

Intelligente Stromnetze

Die Politik setzt auf intelligente Stromnetze (Smart Grids), um Verbrauch und Erzeugung besser zu steuern. Digitale Mess- und Steuerungssysteme sollen Lastspitzen reduzieren, Stromüberschüsse effizient nutzen und eine stabilere Integration erneuerbarer Energien ermöglichen. Dafür werden smarte Messsysteme schrittweise eingeführt, die eine Echtzeitüberwachung ermöglichen. Auch automatisierte Netzsteuerung und KI-gestützte Prognosen sind in Planung. Ein flächendeckender Ausbau ist langfristig vorgesehen, ein genauer Zeitplan steht jedoch noch aus.

[Bild]

Bullet Point Planung ab 2026

Was hat sich 2025 geändert?

Bis Ende 2024 mussten Unternehmen und Haushalte in Regionen mit viel Wind- und Solarenergie besonders hohe Netzentgelte zahlen. Der Grund: Der Ausbau und die Integration erneuerbarer Energien verursachen hohe Kosten – zum Beispiel für neue Stromleitungen und die Stabilisierung des Netzes. Diese Kosten wurden bisher vor allem von den Regionen getragen, in denen der meiste Ökostrom erzeugt wird, wie in Nord- und Ostdeutschland. Das führte zu großen Preisunterschieden. Während einige Regionen im Jahr 2024 über 15 Cent pro Kilowattstunde für die Netznutzung zahlten, waren es in anderen unter 5 Cent.

Damit sich diese Unterschiede angleichen, hat die Bundesnetzagentur eine neue Regelung beschlossen. In Regionen mit hohen Netzentgelten werden diese durch einen neuen Mechanismus „gewälzt“, also auf das Gesamtnetz verteilt. Die Mehrkosten, die über einen bestimmten Schwellenwert hinaus entstehen, werden durch einen reformierten Aufschlag für besondere Netznutzung bundesweit gedeckt. Dieser beinhaltet seit Januar 2025 auch die §19-StromNEV-Umlage – mehr dazu unter der Überschrift „Aufschlag für besondere Netznutzung“.

Die Reform der Netzentgelte

Seit Januar 2025 sorgt eine Reform der Netzentgelte für eine neue Kostenverteilung. Für Unternehmen wirkt sich das unterschiedlich aus. Wer bisher weniger Netzentgelte bezahlt hatte, musste mit einer Erhöhung rechnen. Die bisherige §19-Umlage fließt in den neu eingeführten Aufschlag für besondere Netznutzung ein und sorgt für eine bundesweite Verteilung der Netzausbaukosten.

[Grafik Verteilung Netzentgelte 2024/2025]

Beispiele für die Netzentgelte aus zwei Regionen

Unternehmen in Schleswig-Holstein

Bis 2024: Hohe Netzentgelte aufgrund des intensiven Ausbaus erneuerbarer Energien.

Seit 2025: Die Netzentgelte sind um etwa 29 % gesunken.

Beispiel: Ein KMU mit einem Stromverbrauch von 50.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr zahlte bisher 10 Cent pro kWh an Netzentgelten, also insgesamt 5.000 Euro pro Jahr. Mit der Reduzierung um 29 % sinken die Netzentgelte auf 7,1 Cent pro kWh, was jährlichen Kosten von 3.550 Euro entspricht. Das bedeutet eine Einsparung von 1.450 Euro pro Jahr.

Unternehmen in Rheinland-Pfalz

Aktuelle Situation (bis 2024): Vergleichsweise moderate Netzentgelte.

Seit 2025: Die Netzentgelte sind um etwa 4 % gestiegen.

Beispiel: Ein KMU mit einem Stromverbrauch von 50.000 kWh im Jahr zahlte bisher 8 Cent pro kWh an Netzentgelten, also insgesamt 4.000 Euro pro Jahr. Mit der Erhöhung um 4 % steigen die Netzentgelte auf 8,32 Cent pro kWh, was jährlichen Kosten von 4.160 Euro entspricht. Das bedeutet eine Mehrbelastung von 160 Euro pro Jahr.

Warum wurde die §19 StromNEV-Umlage reformiert?

Die bisherige §19-Umlage führte zu einer ungleichen Kostenverteilung. Große Industriebetriebe, die Strom außerhalb der Spitzenzeiten verbrauchten (atypische Netznutzung), konnten individuelle Netzentgelte aushandeln und zahlten dadurch weniger. Die fehlenden Einnahmen der Netzbetreiber wurden jedoch auf alle anderen Stromkunden umgelegt – darunter kleine und mittelständische Unternehmen sowie Haushalte. Das führte dazu, dass besonders energieintensive Unternehmen von niedrigeren Netzentgelten profitierten, während andere Verbraucher die Differenz ausgleichen mussten.

Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Reform der §19-Umlage?

Um eine gerechtere Verteilung der Netzkosten zu erreichen, hat die Bundesnetzagentur am 28. August 2024 eine Reform der §19-Umlage beschlossen. Die Sonderkonditionen für Großverbraucher werden so abgebaut, und die Netzentgelte auf alle Verbraucher gleich verteilt. Ab 2025 ist die §19-Umlage deshalb Teil des Aufschlags für besondere Nutzung und stieg für die meisten Letztverbraucher von 0,643 auf 1,558 Cent pro kWh. Der Aufschlag für besondere Netznutzung wird als separater Betrag in Cent pro Kilowattstunde direkt auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen.

Schon gewusst? Netzentgelte sind nicht nur ein Thema beim Strom – auch im Gasbereich gibt es wichtige Entwicklungen. Welche Veränderungen 2025 bei den Gasnetzentgelten erfolgt sind was diese für Unternehmen bedeuteten, erfahren Sie hier: Gaspreisentwicklung 2025.

Aufschlag für besondere Netznutzung

Mit dem 1. Januar 2025 wurde der Aufschlag für besondere Netznutzung eingeführt, um netzrelevante Kosten bundesweit zu verteilen. Für das Jahr 2025 wurde dieser Aufschlag von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis der voraussichtlichen Kosten und Verbrauchszahlen kalkuliert und veröffentlicht. Die Höhe der Umlage variiert je nach Verbrauchergruppe und wird jährlich angepasst.

 

Verbrauchergruppe

Beschreibung

Umlage 2025 (ct/kWh)

A

Letztverbraucher für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle

1,558

B

Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle

0,050

C

Letztverbraucher des produzierenden Gewerbes oder des schienengebundenen Verkehrs, deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben, für Strombezüge über 1.000.000 kWh hinaus

0,025

Nach § 21 EnFG

Letztverbraucher, die eine Privilegierung nach § 21 Abs. 1–5 EnFG in Anspruch nehmen (z. B. Stromspeicher, Ladepunkte)

0,000

Hinweis: Der Aufschlag wird als separater Betrag in Cent pro Kilowattstunde auf der Stromrechnung ausgewiesen und solidarisch auf alle Verbraucher umgelegt.

Warum steigen die Netzentgelte langfristig?

Investitionsbedarf für den Netzausbau

Der steigende Anteil erneuerbarer Energien erfordert einen umfangreichen Ausbau der Stromnetze. Neue Leitungen, Speicher und Maßnahmen zur Stabilisierung des Netzes sind notwendig, um Wind- und Solarstrom zuverlässig zu integrieren.

Höhere Betriebskosten

Die Kosten für Wartung, Materialbeschaffung und Netzbetrieb steigen. Besonders Rohstoffe und Baukosten für die Modernisierung der Infrastruktur verteuern den Netzbetrieb.

Sinkende Abnahmemengen

Immer mehr Unternehmen und Haushalte produzieren Strom selbst – etwa durch Photovoltaikanlagen. Da die Fixkosten des Netzes gleichbleiben, müssen sie auf weniger Verbraucher umgelegt werden, was die Netzentgelte für die verbleibenden Nutzer erhöht.

Schon gewusst? Netzentgelte machen einen Teil Ihrer Stromkosten aus, aber es gibt weitere Stellschrauben, um Ihren Energiepreis zu optimieren. Bei Vattenfall unterstützen wir Sie dabei mit den passenden Energietarifen.

Wie können Unternehmen ihre Stromkosten reduzieren?

Um Energiekosten einzusparen, können Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

Energiesparmaßnahmen im Unternehmen einführen oder überprüfen: Durch effizientere Produktionsprozesse, moderne Beleuchtung, optimierte Heiz- und Kühlsysteme sowie energieeffiziente Maschinen lassen sich Verbrauch und Kosten nachhaltig senken.

Eigene Stromproduktion mit PV-Anlagen: Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom reduziert die Abhängigkeit von Netzstrom und schützt vor steigenden Netzentgelten. Zudem können Überschüsse ins Netz eingespeist und vergütet werden.

Mehr Speichermedien nutzen: Unternehmen können durch Batteriespeicher ihre Netznutzung optimieren, indem sie in Kombination mit zeitvariablen Tarifen günstigen Strom einkaufen und speichern.

Zeitvariable Netzentgelte nutzen: Seit April 2025 können Unternehmen ihre Energiekosten senken, indem sie Strom zu Zeiten niedriger Netzauslastung beziehen.

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Besondere Einsparmöglichkeiten: Reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Wer in erneuerbare Energien investiert oder seine Energie flexibel nutzt, kann von reduzierten Netzentgelten profitieren. Dies gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladestationen für E-Autos, Wärmepumpen oder Batteriespeicher.

Da das Stromnetz für den wachsenden Strombedarf nicht ausgelegt ist, regelt der §14a EnWG, dass Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2024 bei drohender Überlastung die Leistung dieser Geräte vorübergehend reduzieren dürfen. Als Ausgleich für diese Flexibilität erhalten Verbraucher vergünstigte Netzentgelte. Wer seine Anlagen steuerbar macht, kann so Energiekosten senken und gleichzeitig das Stromnetz entlasten.

Fazit: Weitere Entlastung bei Netzentgelten ab 2026

Durch die Reform der §19 Strom NEV wurden die Netzentgelte seit Anfang 2025 regional gerechter verteilt, was je nach Region unterschiedliche Auswirkungen auf den Strompreis hatte. Zeitvariable Netzentgelte bieten zudem Anreize, Verbräuche zeitlich zu verlagern. Zusätzlich plant die Bundesregierung, die Übertragungsnetzentgelte ab 2026 mit Bundesmitteln zu bezuschussen. Das senkt die allgemeinen Netzentgelte, die jeder Verteilnetzbetreiber seinen Letztverbrauchenden individuell in Rechnung stellt. Die Entlastung wird dementsprechend regional unterschiedlich hoch ausfallen – im Bundesdurchschnitt voraussichtlich 2 ct/kWh.

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