Stromsteuer für Unternehmen 2026: Das sollten Sie wissen 

Seit dem Frühjahr 2025 wird in der Regierung über eine Senkung der Stromsteuer diskutiert. Im Rahmen einer bevorstehenden Reform des Stromsteuergesetzes sind eine Reihe von Steuerbegünstigungen vorgesehen. Damit sollen Unternehmen in Form einer nachträglichen Steuererstattung entlastet werden. In diesem Artikel erklären wir, was die Regierung genau plant und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.

Dieses Bild zeigt Strommäste und verdeutlicht das Thema Stromsteuer für Unternehmen 2026: Das sollten Sie wissen

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer wurde 1999 eingeführt, um Anreize zum Stromsparen zu setzen. Da sie für jede entnommene Kilowattstunde bezahlt wird, soll damit niedriger Verbrauch gefördert werden. Sie wird als eine reine Verbrauchssteuer EU-weit veranschlagt und ist seit der ökologischen Steuerreform fester Bestandteil des Strompreises. Für Unternehmen ist sie ein steuerlicher Hebel, der sich über geringeren Verbrauch gezielt reduzieren lässt.

Wie hoch ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer beträgt in Deutschland seit 2003 unverändert 2,05 ct/kWh. Der EU-Mindeststeuersatz beträgt 0,05 ct/kWh für gewerblichen und 0,10 ct/kWh für nicht-gewerblichen Verbrauch. Im Rahmen des „Strompreispakets“, das durch die letzte Regierung 2024 eingeführt wurde, können Landwirtschaftsunternehmen und Unternehmen des produzierenden Gewerbes Ermäßigungen auf 0,05 ct/kWh beantragen. Die bereits gezahlte Stromsteuer wird so zum großen Teil zurückerstattet, was die Steuerlast für das produzierende Gewerbe und für energieintensive Unternehmen im Nachhinein erheblich senkt. Diese Maßnahme war ursprünglich befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Diese Grafik veranschaulicht die Stromsteuer in Deutschland und verdeutlicht das Thema Stromsteuer für Unternehmen 2026: Das sollten Sie wissen

Wer muss die Stromsteuer zahlen?

Formal führen Energieversorger und selbstversorgende Unternehmen die Steuer an die Hauptzollämter ab. Letztendlich zahlen allerdings die Endverbraucher die Steuer über ihre Stromrechnung, da sie ohne Einschränkung weitergegeben werden darf. Befreit ist nur Strom für Schienenbahnverkehr, für Notstromaggregate und Strom, der für Nebenanlagen von stromerzeugenden Anlagen (z. B. Rührwerke in Biogasanlagen) benötigt wird. Auch Strom aus kleinen Solar-Anlagen oder Blockheizkraftwerken mit bis zu 2 MW Nennleistung, bei denen der Strom am Ort der Erzeugung direkt verbraucht wird, wird nicht besteuert.

Gut zu wissen: Die Befreiung von der Stromsteuer für Strom aus Solar-Anlagen und hocheffizienten KWK-Anlagen bis 2 MW Nennleistung gilt nur, wenn der Strom im räumlichen Zusammenhang zur Anlage selbst verbraucht oder an Endverbraucher in einem Radius von maximal 4,5 km geliefert wird.
Mehrere kleine Anlagen im gleichen Besitz aber an verschiedenen Orten, die zusammen über 2 MW Leistung liefern, können steuerlich „verklammert“ werden, so dass für den dort erzeugten Strom ebenfalls Stromsteuer gezahlt werden muss.

Was plant die Regierung bei der Senkung der Stromsteuer?

Die Regierung plant die aktuell zeitlich beschränkten Steuerermäßigungen für Forst- und Landwirtschaft und produzierendes Gewerbe     dauerhaft im Gesetz zu verankern. Der Steuersatz richtet sich dabei nach dem EU-Minimum von 0,05 ct/kWh bzw. 0,50€/MWh. 

Das bedeutet konkret:

  • Ab 2026 wird diese niedrigere Stromsteuer voraussichtlich dauerhaft gelten.

  • Für das Jahr 2026 sind bereits Steuermindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro eingeplant, ab 2027 sollen es voraussichtlich jährlich 3 Milliarden Euro sein.

  • Mehr als 600.000 produzierende Betriebe aller Größenordnungen, von Handwerksbetrieben wie Bäckereien, Fleischereien und Schreinerwerkstätten bis zu großen Industriebetrieben profitieren von dieser Maßnahme. 

Produzierendes Gewerbe und Forst- und Landwirtschaft

Das produzierende Gewerbe umfasst Bergbau, Automobilindustrie, Maschinenbau, Chemie, Energie- und Wasserversorgung sowie Bauwirtschaft. Die Land- und Forstwirtschaft schließt u. a. Ackerbau, Forstbetriebe und Teichwirtschaft ein. Werkstätten für Menschen mit Behinderung gehören dazu, wenn sie überwiegend in diesen Bereichen tätig sind. Verortet sind diese Sektoren in den Abschnitten A sowie C bis F und der Klasse 05.02 der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Mehr dazu finden Sie beim Statistischen Bundesamt.

Was bringt das Unternehmen? 

Geplant ist eine rückwirkende Teilrückerstattung der Stromsteuer ab 2026. Diese soll Unternehmen aus ausgewählten Bereichen spürbar bei den Energiekosten entlasten. Dazu müssen diese die Erstattung beim Zollamt für das Vorjahr beantragen. Für den Strompreis bedeutet das also, dass von 2,05 ct/ kWh 2 Cent wieder zurückgezahlt werden. Das würde z. B. bei einem Verbrauch von 50.000 kWh im Jahr eine Erstattung von 1.000 Euro bedeuten.

Kurzfristig stärkt diese Erstattung den Finanzfluss, da Unternehmen im Nachhinein Geld vom Staat zurückerhalten. Mittel- bis langfristig schafft die dauerhafte Verstetigung (also die unbefristete Fortführung) dieser Entlastung mehr Planungssicherheit, weil Firmen langfristig mit niedrigeren Stromkosten rechnen können. 

Diese Grafik veranschaulicht die Erstattung bei der Stromsteuer in Deutschland und verdeutlicht das Thema Stromsteuer für Unternehmen 2026: Das sollten Sie wissen

Weitere Pläne der Regierung zur Reduzierung der Energiekosten für Unternehmen 

Zusätzlich zur Stromsteuersenkung 2026 für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft sind einige Detailveränderungen im Rahmen der Novelle des Energiesteuergesetzes geplant. Das Gesetz, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, baut unter anderem bürokratische Hürden ab und verringert Anzeige- und Berichtspflichten.

Zusätzlich wird die Möglichkeit der degressiven Abschreibung (bis zu 30 % jährlich) für neue Energieanlagen und Netzinfrastruktur bis Ende 2027 verlängert, um Unternehmen, die in moderne Energiesysteme investieren, zu unterstützen. 

Gasspeicherumlage und Förderprogramme

Eine wichtige Maßnahme zur Entlastung der Wirtschaft ist der Wegfall der Gasspeicherumlage, die 2022 eingeführt wurde. Verbraucher:innen und Unternehmen werden so voraussichtlich um rund drei Milliarden Euro entlastet. 

Langfristig soll der Bau neuer Wasserstoff-fähiger Gaskraftwerke zu einer Senkung der Energiekosten und einer stabileren Energieversorgung führen. Außerdem werden Förderprogramme wie „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) 2026 deutlich aufgestockt, sodass Unternehmen finanzielle Unterstützung für Investitionen in modernere, energieeffizientere Produktionsanlagen oder Prozesswärme erhalten. Für Unternehmen im Bereich Wasserstoff und Transformationsnetzwerke gibt es weitere Zusatzzuschüsse.

Fazit: Entlastung wird langsam spürbar

Die Entlastungen sind bereits da, auch wenn die meisten erstattungsfähigen Unternehmen sie erst mit ihrer Steuererklärung für 2024 spüren werden. Die perspektivisch dauerhafte Senkung der Stromsteuer ab 2026, kombiniert mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage, wird voraussichtlich zu einer spürbaren Entlastung  für Unternehmen führen. Doch es gibt noch viele weitere Stellschrauben, um Kosten zu reduzieren – sei es durch Energieeffizienzmaßnahmen oder Eigenerzeugung.

Vattenfall steht Ihnen als zuverlässiger Partner mit vielfältigen Energielösungen zur Seite. 

individuelle angebot für unternehmen

Ihr Unternehmen, unsere Energie

 

​Zuverlässig, fair, zukunftsorientiert: Vattenfall versorgt Unternehmen jeder Größe und Branche mit Energie. Entdecken Sie jetzt unsere vielfältigen Lösungen.​

 

Zu unseren Angeboten

 

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

CO2-Management im Test 

In diesem Kurzinterview erklärt uns Christian Seiffert von der Schelchen GmbH, warum das Unternehmen CO2 misst und was es ihnen bringt.

Jetzt lesen

Net Zero verstehen und umsetzen

Was bedeuten Netto-Null-Emissionen ganz allgemein und spezifisch für Ihr Unternehmen? Alle Fakten und Beispiele, die Sie brauchen.

Jetzt lesen

Emissionsfaktoren: Das Foto zeigt Hände in Nahaufnahme, die an einem Tablet mit Balkendiagrammen arbeiten

Die Emissionsfaktoren für die CO2-Bilanz erklärt

Lesen Sie hier, wie Ihre CO2-Emissionen messbar und vergleichbar werden. So gelingt nachhaltiges Wirtschaften.

Jetzt lesen

Ladestationen einfach gefördert

Die wichtigsten Tipps, damit Ihr Unternehmen maximal von der Förderung für E-Mobilität profitiert.

Jetzt lesen

Was bedeutet ESG für Unternehmen?

Das Finanzmarkt-Tool ESG dient zur Bewertung von Nachhaltigkeit und Risiken in Unternehmen.

Jetzt lesen

VSME: symbolisches Foto von einer Frau, die eine Grafik auf ein Flipchart schreibt

Nachhaltigkeit berichten mit VSME

Erfüllen Sie CSRD-Anforderungen, stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit und erhöhen Sie Transparenz.

Jetzt lesen

Jetzt Newsletter abonnieren

5 Minuten für Unternehmen – Kostenloses Expertenwissen

✓ Monatliche Updates – kompakt aufbereitet

✓ Ausgewählte Fachartikel zu Energie & Business

✓ Branchenspezifische Interviews