Reduzierte Netzentgelte: So senken Unternehmen ihre Stromkosten

Wer im Betrieb Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Batteriespeicher hat, kann seit 2024 reduzierte Netzentgelte nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erhalten. Im Gegenzug darf der regionale Netzbetreiber die Anlage bei drohender Netzüberlastung vorübergehend drosseln. Was das bedeutet und welche Einsparpotenziale es gibt, erklären wir in diesem Artikel.

DIeses Bild zeigt einen Arbeiter an einem Generator

Veröffentlicht am: 7.9.2026
Lesedauer: 8 Minuten

Was sind reduzierte Netzentgelte?

Reduzierte Netzentgelte sind ein gesetzlich garantierter Rabatt auf den Netzentgelt-Anteil des Arbeitspreises Ihres Stromtarifs. Sie erhalten ihn seit dem 1. Januar 2024, wenn Sie in Ihrem Betrieb eine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung betreiben. Der regionale Verteilnetzbetreiber darf im Gegenzug bei einer drohenden Netzüberlastung temporär die Leistung des Stromanschlusses drosseln. Dafür erhält der Kunde ein dauerhaft reduziertes Netzentgelt, unabhängig davon ob der Netzbetreiber tatsächlich eingreift. Rechtsgrundlage ist §14a Energiewirtschaftsgesetz. Die Bundesnetzagentur hat die Details in zwei Beschlüssen ausgestaltet: BK6-22-300 regelt die technische Steuerung, BK8-22/010-A die Höhe der Netzentgeltreduzierung.

Netzentgelte, also die Gebühr der örtlichen Netzbetreiber für Transport und Verteilung von Strom, machen bei Gewerbekunden je nach Region einen erheblichen Teil des Strompreises aus.

Wer kann reduzierte Netzentgelte erhalten?

Dieses Bild zeigt ein Auto an der Ladestation einer Firma

Anspruch haben alle Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE), die ihre Anlage beim regionalen Netzbetreiber angemeldet haben. Es gibt keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Betreibern. Für Unternehmen relevant sind Geräte im Niederspannungsnetz mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung aus einer der vier folgenden Kategorien:

  • Wärmepumpen inklusive elektrischer Zusatz- und Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe)

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge, also Betriebs- und Mitarbeiter:innen-Wallboxen

  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

  • Stromspeicher (für die Einspeicherung)

Gut zu wissen: Im Gegenzug für die Netzentgeltreduzierung darf der Netzbetreiber die Anlage bei drohender Netzüberlastung temporär auf 4,2 kW drosseln, auch „dimmen“ genannt. Der reguläre Betriebsstrom ist davon nicht betroffen: Wärmepumpe und E-Auto laden weiter, aber mit geringerer Leistung.

Die 3 Vergütungsmodelle nach §14a EnWG

Anlagenbetreiber können zwischen drei Modulen wählen, wie das Netzentgelt reduziert wird. Jedes hat verschiedene Vor- und Nachteile. Die Module 1 und 2 können untereinander gewechselt werden. Modul 3 ist nur in Kombination mit Modul 1 wählbar.

Modul 1: Pauschale Reduzierung

Modul 1 gewährt einen festen jährlichen Rabatt auf das Netzentgelt, unabhängig vom Verbrauch. Ein separater Zähler ist nicht notwendig. Die Höhe des Rabatts ist abhängig vom Netzgebiet. Die Bundesnetzagentur nennt eine typische Bandbreite von 110 bis 190 € brutto pro Jahr. Das Modul ist standardmäßig aktiv, wenn keine andere Option gewählt wird.

Modul 2: Prozentuale Reduzierung

Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 %. Die Ersparnis ist also auch vom eigenen Stromverbrauch abhängig. Voraussetzung ist ein separater Zähler oder Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Am Zähler entfällt zusätzlich der Netzentgelt-Grundpreis. Ein Wechsel zu Modul 1 und 3 ist möglich.

Modul 3: Variable Reduzierung

Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt mit drei Preisstufen für tägliche Zeitfenster. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn Verbräuche in Zeiten mit niedrigen Netzentgelten verlegt werden können. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (iMSys). Modul 3 ist nur in Kombination mit Modul 1 wählbar. Netzbetreiber müssen Modul 3 seit dem 1. April 2025 anbieten.

Die Module im Überblick

Modul 1

Modul 2

Modul 3

Pauschale Reduzierung

Prozentuale Reduzierung

Zeitvariables Netzentgelt

Fester Rabatt pro Jahr, verbrauchsunabhängig

Arbeitspreis um 60 % reduziert (nur SteuVE)

Preisstufen nach Tageszeit

Kein separater Zähler oder iMSys nötig

Separater Zähler getrennt vom Haushaltsstrom erforderlich

iMSys erforderlich
(kein separater Zähler)

Standard – gilt ohne aktive Wahl

Nicht mit Modul 1 kombinierbar (Wechsel möglich)

Nur in Kombination mit Modul 1

pro Standort

pro Verbrauchseinrichtung

wie Modul 1

Dieses Icon zeigt Euros und verdeutlicht mögliche Rabatte durch Modul 1

Modul 1 eignet sich für Unternehmen, die möglichst wenig Aufwand haben möchten: pauschaler Rabatt, kein separater Zähler.

Dieses Bild zeigt einen Smartmeter

Modul 2 lohnt sich vor allem bei höherem Verbrauch einzelner steuerbarer Anlagen: 60 % geringerer Arbeitspreis, separater Zähler nötig.

Dieses Icon zeigt einen Graphen mit einem Messgerät

Modul 3 ist vor allem geeignet, wenn Lasten planbar in günstigere Zeitfenster verschoben werden können: Reduzierte Netzentgelte abhängig vom Verbrauchszeitpunkt, iMSys nötig.

Wie hoch ist die konkrete Ersparnis nach §14a EnWG?

Die konkrete Ersparnis hängt von mehreren Faktoren ab: dem Stromverbrauch, dem gewählten Modul und dem Netzentgelt des regionalen Netzbetreibers. Die regionalen Netzentgelte in Deutschland schwanken 2026 zwischen minimalen 3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) in Brandenburg und 14,1 ct/kWh in Nordrhein-Westfalen. Im Durchschnitt sind es ca. 10,4 ct/kWh. Allerdings sind die Netzentgelte im Jahr 2026 durch einen Bundeszuschuss um ca. 1,5 bis 2,5 Cent niedriger. Wenn der Zuschuss wegfällt, werden die Preise in den darauffolgenden Jahren wieder steigen.

Beispiel: Wärmepumpe mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh

Ein Produktionsbetrieb in Hamburg beheizt seine Werkstatträume mit einer Wärmepumpe. Der Verbrauch liegt bei rund 20.000 kWh im Jahr. Die Netzentgelte liegen 2026 in Hamburg bei ca. 9,7 ct/kWh. Das folgende Beispiel zeigt die Kostenersparnis je nach Auswahl des Moduls.

 

Modul 1

Modul 2

Jahresverbrauch

20.000 kWh

20.000 kWh

Netzentgelt je kWh

9,7 ct/kWh

3,88 ct/kWh
(9,7 ct – 60 %)

Netzentgelt Gesamt

1.940 €

776 €

Rabatt / Ersparnis

139,98 € pauschal
(Stromnetz Hamburg)

1.164 €

Verbleibende Kosten

1.800,02 €

776 €

Mit Modul 2 spart der Produktionsbetrieb 1.164 € im Jahr.

Auch bei niedrigeren Verbräuchen spart Modul 2 grundsätzlich mehr als die Pauschale von Modul 1, allerdings müssen Kosten und Aufwand für einen separaten Zähler gegengerechnet werden.

Zusätzliche Ersparnis nach §22 EnFG bei Wärmepumpen

Für Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt (ohne weitere, am Zähler angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtungen) entfallen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage. Um die reduzierten Netzentgelten nach §14a EnWG und der Ersparnis nach §22 EnFG zu kombinieren, bietet sich für Unternehmen mit Wärmepumpe das Modul 2 an. 

Konkrete Umlagewerte 2026 (netto):

Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh, KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh. Bei 20.000 kWh Wärmepumpenstromverbrauch summiert sich die Ersparnis auf rund 139 € pro Jahr, zusätzlich zur §14a-Reduzierung. Die jährliche Selbsterklärung des Betreibers findet über den Stromlieferanten statt und muss bis 31. März des Folgejahres beim Netzbetreiber vorliegen.

Beispiel: Wallbox mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh

Ein Steuerbüro in Baden-Württemberg betreibt eine Wallbox für zwei Dienstfahrzeuge. Der Verbrauch liegt bei rund 5.000 kWh im Jahr. Die anteiligen Netzentgelte der Netze BW liegen 2026 bei ca. 7,57 ct/kWh.

Rechnung:

 

Modul 1

Modul 2

Jahresverbrauch

5.000 kWh

5.000 kWh

Netzentgelt je kWh

7,57 ct/kWh

3,03 ct/kWh
(7,57 ct – 60 %)

Netzentgelt Gesamt

378,50 €

151,50 €

Rabatt / Ersparnis

124 € pauschal
(Netze BW)

227 €

Verbleibende Kosten

254,50 €

151,50 €

Auch hier spart das Unternehmen vorbehaltlich der Kosten für den zusätzlichen Zähler mit 227 € in Modul 2 deutlich mehr.

Gut zu wissen: Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) am selben Ort wird die Modul-1-Pauschale je Marktlokation (Zählpunkt) gewährt und nicht pro Anlage. Wenn Modul 2 mit einer prozentualen Reduzierung ausgewählt wurde, erhalten Sie für alle SteuVE am Zähler reduzierte Netzentgelte.

Beispiel: Wallboxen mit einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh

Ein Autohaus in Berlin betreibt vier Firmen-Wallboxen für seine Werkstattfahrzeuge. Deren Verbrauch liegt bei rund 12.000 kWh pro Jahr. Die Fahrzeuge werden ausschließlich nachts geladen.

Der Netz-Arbeitspreis im Netzgebiet Berlin ist 2026 wie folgt aufgeteilt:

  • Hochtarif (17:15–20:15 Uhr): 16,59 ct/kWh
  • Standardtarif (06:30–17:15 Uhr und 20:15–22:15 Uhr): 8,88 ct/kWh
  • Niedertarif (22:15–06:30 Uhr): 3,11 ct/kWh
     

Rechnung:

 

Modul 2

Modul 1 & Modul 3

Jahresverbrauch

12.000 kWh

12.000 kWh

Netzentgelt

3,55 ct/kWh
(8,88 ct Standardtarif – 60 %)

3,11 ct/kWh
(Nur Niedertarif)

Netzentgelt Gesamt

426 €

373,20 €

Rabatt / Ersparnis

639,60 €

692,40 €
+ 146,58 €
(Pauschale Modul 1 – Netz Berlin)
= 838,98 €

Verbleibende Kosten

426 €

226,62 €

Findet der Ladevorgang ausschließlich zwischen 22:15 Uhr und 6:30 Uhr statt, gilt das Netzentgelt im Niedertarif von 3,11 ct/kWh, zusätzlich zur Berliner Modul-1-Pauschale von 146,58 € pro Standort. Modul 3 und 1 kombiniert bringt in diesem Fall also deutlich mehr Ersparnis als Modul 2. Allerdings nur, wenn der Ladevorgang immer in Niedertarifzeiten stattfinden kann. Unternehmen sollten daher abhängig von ihrem Verbrauchsverhalten und ihrem Netzanbieter prüfen, mit welchem Modul die Ersparnis höher ist. 

Gut zu wissen: Modul 1+3 lohnt sich hauptsächlich für Betriebe mit planbaren Verbrauchsprofilen, wie Bäckereien mit Nachtproduktion, Wärmepumpen mit Pufferspeicher oder E-Flotten mit festen Standzeiten. Außerhalb der Niedertarifzeiten kann Modul 1+3 im Hochtarif dagegen sogar teurer werden als der Standardtarif.

Passende Stromtarife für Gewerbekunden

Der reduzierte Netzentgelt-Anteil wird über den Stromlieferanten in der Rechnung gutgeschrieben. Vattenfall bietet für Gewerbekunden passende Tarife für Zählpunkte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und übernimmt die Weiterleitung der Netzentgeltreduzierung unabhängig vom gewählten Tarif:

Vattenfall Gewerbestrom

Ökostromtarife für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 50.000 kWh. Der Tarif empfiehlt sich kleineren und mittleren Unternehmen, wenn sie die pauschale Vergütung von Modul 1 nutzen wollen. 

Industriestrom

Für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch ab 100.000 kWh, inklusive individueller Beschaffungsstrategie und Beratung durch Account Manager. Der Tarif bietet vor allem größeren Betrieben Kostenvorteile, die die reduzierten Netzentgelte für steuerbare Verbraucheinrichtungen mit eigenem Zähler aus Modul 2 oder Modul 1+3 nutzen.

Wärmepumpen-Tarif für Gewerbe

Dieser Tarif ist speziell für Gewerbe mit eigenen Wärmepumpen, einem separaten Zähler für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und einem Jahresverbrauch Strom bis zu 100.000 kWh. Empfohlen für Unternehmen mit Wärmepumpe, die reduzierte Netzentgelte und Umlagen kombinieren wollen.

Autostrom für Gewerbekunden

Dieser Tarif eignet sich für Unternehmen, die eine betriebliche Ladeinfrastruktur und einen eigenen separaten Zähler für ihre Ladestationen mit weniger als 100.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr haben. 

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Wie beantragen Unternehmen die Netzentgeltreduzierung?

Die Anmeldung erfolgt in drei Schritten über den regionalen Verteilnetzbetreiber. Welcher dies ist, lässt sich einfach über das Webportal vnbdigital.de herausfinden. In der Praxis übernimmt der installierende Messstellendienstleister oder ein durch ihn beauftragter Elektrofachbetrieb die Meldung.

Schritt 1: Steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden

Der Messstellenbetreiber oder der beauftragte Elektrofachbetrieb meldet die steuerbare Verbrauchseinrichtung vor Inbetriebnahme beim Verteilnetzbetreiber an. 

Schritt 2: Modul wählen 

Die Modulwahl (1, 2 oder 1+3) erfolgt beim Netzbetreiber oder bei Vertragsabschluss über den Stromlieferanten. Ohne aktive Wahl greift automatisch Modul 1.

Schritt 3: Mess- und Steuereinrichtung

Für Modul 2 wird ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung benötigt, für Modul 3 ein intelligentes Messsystem (iMSys). Bereits die Beauftragung des Einbaus wahrt den Anspruch. Der Netzbetreiber ist dann für die Ausstattung der SteuVe mit den notwendigen technischen Mess- und Steuerungssystemen verantwortlich.

Die Kosten für das intelligente Messsystem sind gesetzlich gedeckelt. Für Verbraucher mit separater Stromzähler gilt nach §30 Messstellenbetriebsgesetz eine jährliche Preisobergrenze abhängig von der Art des Zählers und des Stromverbrauchs.

Lohnt sich der Aufwand für Unternehmen?

Reduzierte Netzentgelte lohnen sich für große und auch kleine Betriebe, die eine Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder einen Batteriespeicher mit über 4,2 kW einsetzen. Die oben aufgeführten Beispiele zeigen, welche Ersparnisse möglich sind. Die Entscheidung liegt also weniger im Ob als in der Frage: Welches Modul?

Modul 1 ist sinnvoll, wenn der SteuVE-Verbrauch niedrig ist (bis rund 5.000 kWh pro Jahr), da es minimalen Verwaltungsaufwand bietet und keine separaten Zähler benötigt werden.

Modul 2 lohnt sich bei höheren SteuVE-Verbräuchen oder mehreren Geräten an einem Standort. Es wird ein separater Zählpunkt abseits vom Haushaltsanschluss benötigt, was zusätzliche Kosten verursacht und den Verwaltungsaufwand erhöht.

Modul 3 ergänzt Modul 1 und ist attraktiv, wenn der Verbrauch, etwa das Laden einer Firmenflotte, planbar in günstige Netzentgeltfenster verschoben werden kann. Ein iMSys-Zähler ist Pflicht.

Fazit: Netzentgelte dauerhaft reduzieren 

Reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG können ein nützlicher Hebel zur Senkung der Stromkosten sein. Für jede Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder jeden Batteriespeicher mit über 4,2 kW erhalten Unternehmen dauerhaft reduzierte Netzentgelte, pauschal oder prozentual. Entscheidend ist, welches Modul zum Verbrauchsprofil passt. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorhanden oder geplant sind, welche Messtechnik benötigt wird und ob sich der zusätzliche Aufwand im Verhältnis zur möglichen Ersparnis lohnt. In Kombination mit einem passenden Stromtarif, effizienter Technik und weiteren Entlastungsinstrumenten können reduzierte Netzentgelte dazu beitragen, Energiekosten besser zu steuern.

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