Reduzierte Netzentgelte: So senken Unternehmen ihre Stromkosten
Wer im Betrieb Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Batteriespeicher hat, kann seit 2024 reduzierte Netzentgelte nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erhalten. Im Gegenzug darf der regionale Netzbetreiber die Anlage bei drohender Netzüberlastung vorübergehend drosseln. Was das bedeutet und welche Einsparpotenziale es gibt, erklären wir in diesem Artikel.

Veröffentlicht am: 7.9.2026
Lesedauer: 8 Minuten
Was sind reduzierte Netzentgelte?
Reduzierte Netzentgelte sind ein gesetzlich garantierter Rabatt auf den Netzentgelt-Anteil des Arbeitspreises Ihres Stromtarifs. Sie erhalten ihn seit dem 1. Januar 2024, wenn Sie in Ihrem Betrieb eine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung betreiben. Der regionale Verteilnetzbetreiber darf im Gegenzug bei einer drohenden Netzüberlastung temporär die Leistung des Stromanschlusses drosseln. Dafür erhält der Kunde ein dauerhaft reduziertes Netzentgelt, unabhängig davon ob der Netzbetreiber tatsächlich eingreift. Rechtsgrundlage ist §14a Energiewirtschaftsgesetz. Die Bundesnetzagentur hat die Details in zwei Beschlüssen ausgestaltet: BK6-22-300 regelt die technische Steuerung, BK8-22/010-A die Höhe der Netzentgeltreduzierung.
Netzentgelte, also die Gebühr der örtlichen Netzbetreiber für Transport und Verteilung von Strom, machen bei Gewerbekunden je nach Region einen erheblichen Teil des Strompreises aus.

Anspruch haben alle Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE), die ihre Anlage beim regionalen Netzbetreiber angemeldet haben. Es gibt keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Betreibern. Für Unternehmen relevant sind Geräte im Niederspannungsnetz mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung aus einer der vier folgenden Kategorien:
-
Wärmepumpen inklusive elektrischer Zusatz- und Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe)
-
Nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge, also Betriebs- und Mitarbeiter:innen-Wallboxen
-
Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
-
Stromspeicher (für die Einspeicherung)
Gut zu wissen: Im Gegenzug für die Netzentgeltreduzierung darf der Netzbetreiber die Anlage bei drohender Netzüberlastung temporär auf 4,2 kW drosseln, auch „dimmen“ genannt. Der reguläre Betriebsstrom ist davon nicht betroffen: Wärmepumpe und E-Auto laden weiter, aber mit geringerer Leistung.
Die 3 Vergütungsmodelle nach §14a EnWG
Anlagenbetreiber können zwischen drei Modulen wählen, wie das Netzentgelt reduziert wird. Jedes hat verschiedene Vor- und Nachteile. Die Module 1 und 2 können untereinander gewechselt werden. Modul 3 ist nur in Kombination mit Modul 1 wählbar.
Modul 1: Pauschale Reduzierung
Modul 1 gewährt einen festen jährlichen Rabatt auf das Netzentgelt, unabhängig vom Verbrauch. Ein separater Zähler ist nicht notwendig. Die Höhe des Rabatts ist abhängig vom Netzgebiet. Die Bundesnetzagentur nennt eine typische Bandbreite von 110 bis 190 € brutto pro Jahr. Das Modul ist standardmäßig aktiv, wenn keine andere Option gewählt wird.
Modul 2: Prozentuale Reduzierung
Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 %. Die Ersparnis ist also auch vom eigenen Stromverbrauch abhängig. Voraussetzung ist ein separater Zähler oder Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Am Zähler entfällt zusätzlich der Netzentgelt-Grundpreis. Ein Wechsel zu Modul 1 und 3 ist möglich.
Modul 3: Variable Reduzierung
Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt mit drei Preisstufen für tägliche Zeitfenster. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn Verbräuche in Zeiten mit niedrigen Netzentgelten verlegt werden können. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (iMSys). Modul 3 ist nur in Kombination mit Modul 1 wählbar. Netzbetreiber müssen Modul 3 seit dem 1. April 2025 anbieten.
Die Module im Überblick
|
Modul 1 |
Modul 2 |
Modul 3 |
|
Pauschale Reduzierung |
Prozentuale Reduzierung |
Zeitvariables Netzentgelt |
|
Fester Rabatt pro Jahr, verbrauchsunabhängig |
Arbeitspreis um 60 % reduziert (nur SteuVE) |
Preisstufen nach Tageszeit |
|
Kein separater Zähler oder iMSys nötig |
Separater Zähler getrennt vom Haushaltsstrom erforderlich |
iMSys erforderlich |
|
Standard – gilt ohne aktive Wahl |
Nicht mit Modul 1 kombinierbar (Wechsel möglich) |
Nur in Kombination mit Modul 1 |
|
pro Standort |
pro Verbrauchseinrichtung |
wie Modul 1 |
Modul 1 eignet sich für Unternehmen, die möglichst wenig Aufwand haben möchten: pauschaler Rabatt, kein separater Zähler.
Modul 2 lohnt sich vor allem bei höherem Verbrauch einzelner steuerbarer Anlagen: 60 % geringerer Arbeitspreis, separater Zähler nötig.
Modul 3 ist vor allem geeignet, wenn Lasten planbar in günstigere Zeitfenster verschoben werden können: Reduzierte Netzentgelte abhängig vom Verbrauchszeitpunkt, iMSys nötig.
Wie hoch ist die konkrete Ersparnis nach §14a EnWG?
Die konkrete Ersparnis hängt von mehreren Faktoren ab: dem Stromverbrauch, dem gewählten Modul und dem Netzentgelt des regionalen Netzbetreibers. Die regionalen Netzentgelte in Deutschland schwanken 2026 zwischen minimalen 3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) in Brandenburg und 14,1 ct/kWh in Nordrhein-Westfalen. Im Durchschnitt sind es ca. 10,4 ct/kWh. Allerdings sind die Netzentgelte im Jahr 2026 durch einen Bundeszuschuss um ca. 1,5 bis 2,5 Cent niedriger. Wenn der Zuschuss wegfällt, werden die Preise in den darauffolgenden Jahren wieder steigen.
Beispiel: Wärmepumpe mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh
Ein Produktionsbetrieb in Hamburg beheizt seine Werkstatträume mit einer Wärmepumpe. Der Verbrauch liegt bei rund 20.000 kWh im Jahr. Die Netzentgelte liegen 2026 in Hamburg bei ca. 9,7 ct/kWh. Das folgende Beispiel zeigt die Kostenersparnis je nach Auswahl des Moduls.
|
|
Modul 1 |
Modul 2 |
|
Jahresverbrauch |
20.000 kWh |
20.000 kWh |
|
Netzentgelt je kWh |
9,7 ct/kWh |
3,88 ct/kWh |
|
Netzentgelt Gesamt |
1.940 € |
776 € |
|
Rabatt / Ersparnis |
139,98 € pauschal |
1.164 € |
|
Verbleibende Kosten |
1.800,02 € |
776 € |
Mit Modul 2 spart der Produktionsbetrieb 1.164 € im Jahr.
Auch bei niedrigeren Verbräuchen spart Modul 2 grundsätzlich mehr als die Pauschale von Modul 1, allerdings müssen Kosten und Aufwand für einen separaten Zähler gegengerechnet werden.
Zusätzliche Ersparnis nach §22 EnFG bei Wärmepumpen
Für Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt (ohne weitere, am Zähler angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtungen) entfallen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage. Um die reduzierten Netzentgelten nach §14a EnWG und der Ersparnis nach §22 EnFG zu kombinieren, bietet sich für Unternehmen mit Wärmepumpe das Modul 2 an.
Konkrete Umlagewerte 2026 (netto):
Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh, KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh. Bei 20.000 kWh Wärmepumpenstromverbrauch summiert sich die Ersparnis auf rund 139 € pro Jahr, zusätzlich zur §14a-Reduzierung. Die jährliche Selbsterklärung des Betreibers findet über den Stromlieferanten statt und muss bis 31. März des Folgejahres beim Netzbetreiber vorliegen.
Beispiel: Wallbox mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh
Ein Steuerbüro in Baden-Württemberg betreibt eine Wallbox für zwei Dienstfahrzeuge. Der Verbrauch liegt bei rund 5.000 kWh im Jahr. Die anteiligen Netzentgelte der Netze BW liegen 2026 bei ca. 7,57 ct/kWh.
Rechnung:
|
|
Modul 1 |
Modul 2 |
|
Jahresverbrauch |
5.000 kWh |
5.000 kWh |
|
Netzentgelt je kWh |
7,57 ct/kWh |
3,03 ct/kWh |
|
Netzentgelt Gesamt |
378,50 € |
151,50 € |
|
Rabatt / Ersparnis |
124 € pauschal |
227 € |
|
Verbleibende Kosten |
254,50 € |
151,50 € |
Auch hier spart das Unternehmen vorbehaltlich der Kosten für den zusätzlichen Zähler mit 227 € in Modul 2 deutlich mehr.
Gut zu wissen: Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) am selben Ort wird die Modul-1-Pauschale je Marktlokation (Zählpunkt) gewährt und nicht pro Anlage. Wenn Modul 2 mit einer prozentualen Reduzierung ausgewählt wurde, erhalten Sie für alle SteuVE am Zähler reduzierte Netzentgelte.
Beispiel: Wallboxen mit einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh
Ein Autohaus in Berlin betreibt vier Firmen-Wallboxen für seine Werkstattfahrzeuge. Deren Verbrauch liegt bei rund 12.000 kWh pro Jahr. Die Fahrzeuge werden ausschließlich nachts geladen.
Der Netz-Arbeitspreis im Netzgebiet Berlin ist 2026 wie folgt aufgeteilt:
- Hochtarif (17:15–20:15 Uhr): 16,59 ct/kWh
- Standardtarif (06:30–17:15 Uhr und 20:15–22:15 Uhr): 8,88 ct/kWh
- Niedertarif (22:15–06:30 Uhr): 3,11 ct/kWh
Rechnung:
|
|
Modul 2 |
Modul 1 & Modul 3 |
|
Jahresverbrauch |
12.000 kWh |
12.000 kWh |
|
Netzentgelt |
3,55 ct/kWh |
3,11 ct/kWh |
|
Netzentgelt Gesamt |
426 € |
373,20 € |
|
Rabatt / Ersparnis |
639,60 € |
692,40 € |
|
Verbleibende Kosten |
426 € |
226,62 € |
Findet der Ladevorgang ausschließlich zwischen 22:15 Uhr und 6:30 Uhr statt, gilt das Netzentgelt im Niedertarif von 3,11 ct/kWh, zusätzlich zur Berliner Modul-1-Pauschale von 146,58 € pro Standort. Modul 3 und 1 kombiniert bringt in diesem Fall also deutlich mehr Ersparnis als Modul 2. Allerdings nur, wenn der Ladevorgang immer in Niedertarifzeiten stattfinden kann. Unternehmen sollten daher abhängig von ihrem Verbrauchsverhalten und ihrem Netzanbieter prüfen, mit welchem Modul die Ersparnis höher ist.
Gut zu wissen: Modul 1+3 lohnt sich hauptsächlich für Betriebe mit planbaren Verbrauchsprofilen, wie Bäckereien mit Nachtproduktion, Wärmepumpen mit Pufferspeicher oder E-Flotten mit festen Standzeiten. Außerhalb der Niedertarifzeiten kann Modul 1+3 im Hochtarif dagegen sogar teurer werden als der Standardtarif.
Passende Stromtarife für Gewerbekunden
Der reduzierte Netzentgelt-Anteil wird über den Stromlieferanten in der Rechnung gutgeschrieben. Vattenfall bietet für Gewerbekunden passende Tarife für Zählpunkte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und übernimmt die Weiterleitung der Netzentgeltreduzierung unabhängig vom gewählten Tarif:
Vattenfall Gewerbestrom
Ökostromtarife für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 50.000 kWh. Der Tarif empfiehlt sich kleineren und mittleren Unternehmen, wenn sie die pauschale Vergütung von Modul 1 nutzen wollen.
Industriestrom
Für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch ab 100.000 kWh, inklusive individueller Beschaffungsstrategie und Beratung durch Account Manager. Der Tarif bietet vor allem größeren Betrieben Kostenvorteile, die die reduzierten Netzentgelte für steuerbare Verbraucheinrichtungen mit eigenem Zähler aus Modul 2 oder Modul 1+3 nutzen.
Wärmepumpen-Tarif für Gewerbe
Dieser Tarif ist speziell für Gewerbe mit eigenen Wärmepumpen, einem separaten Zähler für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und einem Jahresverbrauch Strom bis zu 100.000 kWh. Empfohlen für Unternehmen mit Wärmepumpe, die reduzierte Netzentgelte und Umlagen kombinieren wollen.
Autostrom für Gewerbekunden
Dieser Tarif eignet sich für Unternehmen, die eine betriebliche Ladeinfrastruktur und einen eigenen separaten Zähler für ihre Ladestationen mit weniger als 100.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr haben.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Bequem per Online-Formular
Unverbindliches Angebot für Strom ab einem Jahresverbrauch von 50.000 kWh
Persönlich per Telefon
Rufen Sie uns gern an:
030 55 444 34 00 oder 040 55 444 33 00
(Mo-Do 8 - 17 Uhr, Fr 8 - 15 Uhr)
Wie beantragen Unternehmen die Netzentgeltreduzierung?
Die Anmeldung erfolgt in drei Schritten über den regionalen Verteilnetzbetreiber. Welcher dies ist, lässt sich einfach über das Webportal vnbdigital.de herausfinden. In der Praxis übernimmt der installierende Messstellendienstleister oder ein durch ihn beauftragter Elektrofachbetrieb die Meldung.
Schritt 1: Steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden
Der Messstellenbetreiber oder der beauftragte Elektrofachbetrieb meldet die steuerbare Verbrauchseinrichtung vor Inbetriebnahme beim Verteilnetzbetreiber an.
Schritt 2: Modul wählen
Die Modulwahl (1, 2 oder 1+3) erfolgt beim Netzbetreiber oder bei Vertragsabschluss über den Stromlieferanten. Ohne aktive Wahl greift automatisch Modul 1.
Schritt 3: Mess- und Steuereinrichtung
Für Modul 2 wird ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung benötigt, für Modul 3 ein intelligentes Messsystem (iMSys). Bereits die Beauftragung des Einbaus wahrt den Anspruch. Der Netzbetreiber ist dann für die Ausstattung der SteuVe mit den notwendigen technischen Mess- und Steuerungssystemen verantwortlich.
Die Kosten für das intelligente Messsystem sind gesetzlich gedeckelt. Für Verbraucher mit separater Stromzähler gilt nach §30 Messstellenbetriebsgesetz eine jährliche Preisobergrenze abhängig von der Art des Zählers und des Stromverbrauchs.
Lohnt sich der Aufwand für Unternehmen?
Reduzierte Netzentgelte lohnen sich für große und auch kleine Betriebe, die eine Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder einen Batteriespeicher mit über 4,2 kW einsetzen. Die oben aufgeführten Beispiele zeigen, welche Ersparnisse möglich sind. Die Entscheidung liegt also weniger im Ob als in der Frage: Welches Modul?
Modul 1 ist sinnvoll, wenn der SteuVE-Verbrauch niedrig ist (bis rund 5.000 kWh pro Jahr), da es minimalen Verwaltungsaufwand bietet und keine separaten Zähler benötigt werden.
Modul 2 lohnt sich bei höheren SteuVE-Verbräuchen oder mehreren Geräten an einem Standort. Es wird ein separater Zählpunkt abseits vom Haushaltsanschluss benötigt, was zusätzliche Kosten verursacht und den Verwaltungsaufwand erhöht.
Modul 3 ergänzt Modul 1 und ist attraktiv, wenn der Verbrauch, etwa das Laden einer Firmenflotte, planbar in günstige Netzentgeltfenster verschoben werden kann. Ein iMSys-Zähler ist Pflicht.
Fazit: Netzentgelte dauerhaft reduzieren
Reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG können ein nützlicher Hebel zur Senkung der Stromkosten sein. Für jede Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder jeden Batteriespeicher mit über 4,2 kW erhalten Unternehmen dauerhaft reduzierte Netzentgelte, pauschal oder prozentual. Entscheidend ist, welches Modul zum Verbrauchsprofil passt. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorhanden oder geplant sind, welche Messtechnik benötigt wird und ob sich der zusätzliche Aufwand im Verhältnis zur möglichen Ersparnis lohnt. In Kombination mit einem passenden Stromtarif, effizienter Technik und weiteren Entlastungsinstrumenten können reduzierte Netzentgelte dazu beitragen, Energiekosten besser zu steuern.
Ihr Unternehmen, unsere Energie
Zuverlässig, fair, zukunftsorientiert: Vattenfall versorgt Unternehmen jeder Größe und Branche mit Energie. Entdecken Sie jetzt unsere vielfältigen Lösungen.
CBAM: Leitfaden für Unternehmen
Im Artikel erklären wir, welche Branchen betroffen sind, wie der Mechanismus funktioniert und was Unternehmen seit April 2026 beachten müssen.
PV-Anlage richtig planen
Erfahren Sie hier, wie Sie mit Photovoltaik Stromkosten senken, Planungssicherheit schaffen und Ihre CO2-Bilanz verbessern.
Industriestrompreis 2026
So meistern Unternehmen 2025 den Industriestrompreis mit Strategie, Marktkenntnis und gezielter Entlastung.
Steuern und Umlagen 2026
Die wichtigsten Entwicklungen bei Steuern und Umlagen für Strom und Gas 2026 zusammengefasst.
Die Entwicklung der Stromsteuer
Hier lesen Sie alle aktuellen politischen Diskussionen und Vorschläge sowie alle wichtigen Fakten zur Stromsteuer.
EnEfG 2026: Pflichten und Fristen im Überblick
Wer vom EnEfG betroffen ist und welche Maßnahmen ab 2026 anstehen.
Jetzt Newsletter abonnieren
5 Minuten für Unternehmen – Kostenloses Expertenwissen
✓ Monatliche Updates – kompakt aufbereitet
✓ Ausgewählte Fachartikel zu Energie & Business
✓ Branchenspezifische Interviews





