Kernenergie in Deutschland
In Deutschland waren bis März diesen Jahres 17 Kernkraftwerke mit einer installierten Bruttoleistung von 22.517 Megawatt (MW) in Betrieb. Sie deckten jährlich fast ein Viertel der allgemeinen Stromversorgung. Bei der Grundlaststromversorgung lag ihr Anteil bei nahezu 50 Prozent. Damit leistete die Kern- energie einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit in Deutschland.
Stillsetzung von Kernkraftwerken
Nachdem im Dezember 2010 die Gesetze zur Laufzeitverlängerung in Kraft getreten waren, hat die Bundesregierung am 6. Juni 2011 unter Hinweis auf die Ereignisse von Fukushima einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie beschlossen. Der Entwurf ist im Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Nach der Veröffentlichung dieser 13. Atomgesetz (AtG) Novelle im Bundesgesetzblatt ist die Novelle am 06. August 2011 in Kraft getreten. Damit aufgehoben wird die in der 11. AtG Novelle enthaltene Gewährung zusätzlicher Strommengen für alle Kernkraftwerke. Für acht Kernkraftwerke, darunter das Kernkraftwerk Brunsbüttel sowie das Kernkraftwerk Krümmel, ordnet das Gesetz das Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb an. Für die übrigen neun Kernkraftwerke endet die Berechtigung zum Leistungsbetrieb nach Verbrauch der Produktionsrechte aus dem Atomkonsens von 2002. Jedoch wird zusätzlich eine kalendermäßige – von den Strommengen unabhängige – Befristung der Laufzeiten für diese Anlagen eingeführt. Das bedeutet: Die Altmengen aus dem Atomkonsens von 2002 bleiben zwar formal bestehen, sollen aber nach der neuen Regelung nur in neun Kraftwerken und nur innerhalb der neu eingeführten kalendermäßigen Fristen verstromt werden können.
Hier finden Sie eine Übersicht der Kraftwerke von Vattenfall in Deutschland
Springe direkt zu:Textanfang , Suche , Main navigation , sub navigation , Metanavigation , Seitenanfang


