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Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Die Bundesregierung hat die Einführung eines verbindlichen Energieausweises für Bestandswohngebäude in Deutschland beschlossen.

Eigentümer sowie Vermieter von Immobilien müssen demnach neuen Mietern und Käufern künftig einen Gebäude-Energieausweis vorlegen. Dieser gibt detailliert Auskunft über die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes mit dem Ziel, den Energieverbrauch der Immobilie für den neuen Mieter bzw. Käufer transparent zu machen.

Wann benötigen Sie einen Energieausweis?

Wenn Sie eine vor 1965 errichtete Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, benötigen Sie den Ausweis ab 1. Juli 2008. Für Gebäude die später errichtet wurden, gilt die Ausweispflicht erst ab 1. Januar 2009. Nichtwohngebäude (z. B. Bürogebäude, Verkaufseinrichtungen etc.) benötigen ab dem 1. Juli 2009 einen Energieausweis.

Der Ausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren - unabhängig davon, ob er bereits vor dem 1. Juli 2008 erstellt wurde.

So erhalten Sie den Energieausweis

Folgende Personen sind berechtigt, Ihnen einen Energieausweis
zu erstellen:

  • bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure
  • "Energieberater vor Ort" (Ingenieure mit Zusatzqualifikation)
  • Handwerksmeister mit speziellem Qualifikationsnachweis als Energieausweisaussteller

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Letzte Änderung
21.12.2011
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