Preisentwicklung im Strom- und Gassektor 2025
Sondermitteilung: Gasspeicherumlage wird zum Januar 2026 auf 0 Cent gesenkt
Die Bundesregierung plant, die Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026 auf 0 Cent zu senken, um Verbraucher:innen bei den Gaspreisen zu entlasten. Die Umlage dient aktuell der Finanzierung der gesetzlichen Vorgaben zur Füllung deutscher Gasspeicheranlagen. Künftig soll der Bund mögliche Kosten für Speicherbefüllungen über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) übernehmen.
Gasspeicherumlage zuletzt gesunken
Zuletzt hatte die Trading Hub Europe GmbH (THE) die Gasspeicherumlage zum 1. Juli 2025 von bisher 0,299 ct/kWh auf 0,289 ct/kWh gesenkt. Die Reduzierung erfolgte aufgrund des gestiegenen Gasverbrauchs im Winter 2024/2025: Die Kosten verteilten sich dadurch auf ein größeres Gesamtvolumen. Zudem waren für den aktuellen Zeitraum keine weiteren Speicherbefüllungen erforderlich.
Steuern und Umlagen 2025
(Stand: 1.12.2024)
Hier finden Sie eine kompakte Übersicht über die Steuern und Umlagen, die die Strom- und Gaspreise im Jahr 2025 beeinflussen. Für Strom ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 29,7 Prozent, was vor allem auf die StromNEV §19 Umlage zurückzuführen ist. Die Abgaben und Steuern auf Gaspreise steigen um etwa 14,3 Prozent und gehen damit zurück auf das Niveau von 2023. Hauptverantwortlich für diese Entwicklung sind die jährlich steigenden Kosten für Emissionszertifikate (CO2-Preis).
Laden Sie hier die wichtigsten Informationen als PDF-Datei herunter.
Download: Gas und Strom - Umlagen und Steuern 2025


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Im Folgenden finden Sie alle einzelnen Umlagen und Steuern ausführlich erklärt.
Strom: Umlagen und Steuern
KWK-G Umlage
Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen erzeugen Strom und Wärme gleichzeitig. Dank eines höheren Nutzungsgrades wird Brennstoff eingespart und so Kohlendioxid-Emissionen gemindert. KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag, der gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher:innen umgelegt wird.
StromNEV §19 Umlage
Diese Umlage dient der Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Kosten werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore Netzumlage §17 EnWG
Die Offshore-Netzumlage (bis 31.12.2018 „Offshore-Haftungsumlage“) dient der Entschädigung von Störungen oder Verzögerungen bei der Anbindung von Offshore-Windanlagen an das Stromnetz. Auch Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen werden damit gedeckt.
AbLaV §18 EnWG
Die Abschaltbare-Lasten-Umlage wird seit 2023 nicht mehr erhoben.
Anbieter von abschaltbaren Lasten können vertraglich zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit verpflichtet werden, zum Beispiel zur kurzfristigen Abschaltung von Verbrauchern mit hoher Leistung. Die entstehenden Kosten wurden über eine Umlage finanziert, die alle Stromverbraucher:innen zu tragen hatten.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wurde die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen gefördert. Sie ist seit dem 01.07.2022 abgeschafft.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist seit 1999 eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Gas: Umlagen und Steuern
Die Kosten für Gas setzen sich aus der Erdgassteuer und verschiedenen Umlagen zusammen. Die Marktgebiete Gaspool und NCG wurden 2021 als Trading Hub Europe zusammengefasst (THE). Seitdem fallen außerdem Kosten für CO2-Emissionszertifikate an.
SLP-Bilanzierungsumlage
Vom Marktgebietsverantwortlichen wird für Energiemengen, die an einem Standard-Lastprofil-Ausspeisepunkt ausgespeist werden, eine Umlage erhoben. Diese hat der Bilanzkreisverantwortliche, also die Vattenfall Europe Sales GmbH, zu tragen.
Die SLP-Bilanzierungsumlage gilt seit 2020 im Marktgebiet THE.
Kosten für Emissionszertifikate (CO2-Preis)
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet uns, ab 2021 für die Brennstoffemissionen, die unserer Gaslieferung an Sie entsprechen, Emissionszertifikate zu erwerben und der zuständigen Behörde abzugeben. Im Rahmen der Abrechnung der vertraglich vereinbarten Preise, in die die „Kosten für Emissionszertifikate“ einfließen, ermitteln wir die Menge Ihrer Brennstoffemissionen mithilfe eines Standardemissionsfaktors. Die Preise für die Zertifikate waren für die Kalenderjahre 2021 bis 2025 als Festpreis im BEHG festgelegt, seit dem Kalenderjahr 2026 erfolgt eine Versteigerung bzw. marktbasierte Veräußerung der Zertifikate.
Speicherumlage
Um die Gasversorgung in der Heizsaison sicherzustellen, ist eine möglichst schnelle Befüllung der Gasspeicher in Deutschland notwendig. Dafür mussten 2022 Maßnahmen ergriffen werden, durch die zusätzliche Kosten entstanden. Damit diese Kosten gedeckt sind, wird seit dem 1. Oktober 2022 diese Umlage erhoben. Diese wurde zum 1. Juli 2024 neu festgesetzt und zum 1. Juli 2025 auf 0,289 ct/kWh gesenkt. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll sie zum 1. Januar 2026 schließlich auf 0 Cent reduziert werden.
Energiesteuer
Die Energiesteuer beinhaltet die Kosten, die nach dem Energiesteuergesetz erhoben werden. Sie soll Anreize schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln. Die Energiesteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
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