Aktuelle Förderungen für Ladestationen in Unternehmen
Ladestationen im Unternehmen fördern lassen: Der Ausbau der Ladeinfrastruktur nimmt 2026 wieder Fahrt auf. Das neue Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ ist ein neuer Impuls für Unternehmen der Immobilienwirtschaft, jetzt zu investieren. Was gefördert wird und wie Sie davon profitieren, lesen Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am: 21.4.2026
Lesedauer: 5 Minuten
Aktuelle Förderungen und Bedingungen
Die früheren Bundesprogramme, darunter die KfW-Förderung 441 und die BMVI-Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, sind bereits 2022 und 2023 ausgelaufen. Ab dem 15. April 2026 gibt es mit dem Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ wieder eine nennenswerte Bundesförderung mit einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro. Der Fokus liegt auf Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Daneben bieten einzelne Bundesländer eigene Förderprogramme für Ladeinfrastruktur an. Eine Übersicht dazu finden Sie weiter unten im Artikel.
Tipp: Wo gibt es welche Förderungen für Elektromobilität?
Wir machen Ihnen die Suche leichter! Finden Sie bundesweite und regionale Förderungen in der Vattenfall Förderdatenbank.
Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), private Vermieter sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Immobilienwirtschaft. Der Förderbetrag beträgt bis zu 2.000 € je Stellplatz – aus einem Gesamtbudget von 500 Millionen Euro.
Eckpunkte der Wallbox-Förderung
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Fokus auf Mehrfamilienhäuser/WEGs – KMU sind nur aus der Immobilienwirtschaft antragsberechtigt (nach EU-KMU-Definition: weniger als 250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. € Jahresumsatz)
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Mindestanforderungen und Quoten – mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert werden; zudem muss für mindestens 20 % der vorhandenen Stellplätze eine Vorverkabelung erfolgen
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Ökostrom als Voraussetzung – der Strom an den geförderten Ladepunkten muss aus erneuerbaren Energien stammen
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Zeitlich begrenzte Förderung – Anträge ab 15. April 2026, Fristende für WEGs und KMU: 10. November 2026 (solange Mittel reichen, First come, first served)
Ökostrom, der sich für Sie lohnt
- Betriebliche Emissionen senken
- Planungssicherheit durch Energiepreisgarantien
- Starkes Image mit zufriedenen Kunden und Partnern
Außerdem gilt:
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Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden – mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Förderbescheids begonnen werden.
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Gefördert werden Wallboxen bis 22 kW, Vorverkabelung, Netzanschluss sowie zugehörige Bau- und Installationsmaßnahmen.
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Erstmals werden auch bidirektionale Ladepunkte (V2G/V2H-fähig) gefördert – mit bis zu 3.000 € pro Stellplatz.
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Die Abwicklung erfolgt über PricewaterhouseCoopers (PwC) als Projektträger – nicht über die KfW.
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Bei WEGs kann der Eigentümerbeschluss bis zu sechs Monate nach der Förderzusage nachgereicht werden.
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Eine Kombination mit Landesförderungen ist grundsätzlich nicht möglich, wenn sie dieselben Kosten betrifft.

Förderstruktur im Überblick
Das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ deckt die Kosten für den Kauf und die Installation von Ladestationen sowie für vorbereitende Maßnahmen ab – von der Vorverkabelung über den Netzanschluss bis hin zu notwendigen Bauarbeiten.
Die neuen Fördersätze im Überblick:
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Bis zu 2.000 € pro Stellplatz für Wallboxen bis 22 kW und Vorverkabelung
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Bis zu 3.000 € pro Stellplatz für bidirektionale Ladepunkte (V2G/V2H-fähig)
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Gefördert auch: Vorverkabelung ohne sofortige Ladestation, Netzanschluss und bauliche Maßnahmen
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Gesamtfördervolumen: 500 Millionen Euro – Kombination mit Landesförderungen für dieselben Kosten ist grundsätzlich nicht möglich
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Antragsfrist für WEGs und KMU: bis 10. November 2026 (oder bis zur Mittelausschöpfung)
Weitere Förderungen
Weiterhin gibt es in drei Bundesländern noch die Möglichkeit zur Förderung:
progres.nrw in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen zählt das Programm progres.nrw zu den zentralen Landesförderungen für Ladeinfrastruktur im Unternehmenskontext. Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte etwa für Firmenflotten oder Mitarbeitende mit Zuschüssen von bis zu rund 40 % der Investitionskosten, häufig gedeckelt bei etwa 1.000 bis 1.500 € pro Ladepunkt. Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Verfügbarkeit der Mittel jedoch teilweise eingeschränkt.
Charge@BW in Baden-Württemberg
Auch Baden-Württemberg setzt mit dem Programm Charge@BW gezielt auf den Ausbau betrieblicher Ladeinfrastruktur. Im Fokus steht insbesondere die Förderung der elektrischen Infrastruktur, etwa Netzanschlüsse, Leitungsinfrastruktur und Lastmanagementlösungen in Unternehmen und gewerblichen Immobilien. Zuschüsse können bis zu 40 % bzw. maximal rund 2.500 € pro Ladepunkt betragen, abhängig vom konkreten Vorhaben.
Welmo in Berlin
In Berlin erfolgt die Förderung über das Programm WELMO (Wirtschaftsnahe Elektromobilität), das sich gezielt an Unternehmen, die Wohnungswirtschaft und Flottenbetreiber richtet. Gefördert werden sowohl Ladeinfrastruktur als auch begleitende Maßnahmen wie Planung, Beratung und Netzanschluss. Die Zuschüsse können je nach Projektumfang bis zu 50 % der förderfähigen Kosten betragen.
Fazit: Neues Bundesprogramm macht Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern attraktiver
Die Nachfrage nach Lademöglichkeiten durch Mieter:innen und Gewerbetreibende wächst. Ladepunkte entwickeln sich vom Nice-to-have zum erwarteten Ausstattungsmerkmal moderner Immobilien. Eine Investition in Ladeinfrastruktur zahlt sich damit nicht nur durch die Förderung aus, sondern auch langfristig durch den Werterhalt und die Attraktivität der Immobilie.
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