



Tarife im Rahmen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung sowie in grundversorgungsähnlichen Fällen
Für Lieferstellen mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh
Gewerbe XL Ersatzbelieferung
Für Verbrauchsstellen oberhalb der Niederspannungsebene in einem mit § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (= Ersatzversorgung) vergleichbaren Fall.
AGB für den Tarif Gewerbe XL Ersatzbelieferung
Preisregelung für den Tarif Gewerbe XL Ersatzbelieferung gültig ab 1.8.2025
Gewerbe XL Ersatzversorgung
Für Verbrauchsstellen im Falle der Ersatzversorgung gem. § 38 Energiewirtschaftsgesetz, die einen voraussichtlichen Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh in Niederspannung haben.
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Preisregelung für den Tarif Gewerbe XL Ersatzversorgung gültig ab 1.8.2025
Gewerbe XL
Für Verbrauchsstellen mit einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh in Nieder- oder Mittelspannung im Falle einer Entnahme von Strom, ohne dass diese Entnahme einem anderen Stromlieferanten oder Stromliefervertrag oder einer Ersatzversorgung zugeordnet werden kann.
AGB für den Tarif Gewerbe XL Ersatzbelieferung
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