Was Sie zum neuen Messstellenbetriebsgesetz wissen sollten
Die Energieversorgung in Deutschland braucht eine zukunftsfähige Kommunikation und Infrastruktur. Dafür hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende inklusive des neuen Messstellenbetriebsgesetzes beschlossen. Doch worum geht es dabei genau? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen.
Update vom 10. Juni 2025
Neues Messstellenbetriebsgesetz 2025: Was sich ändert
Änderung |
Kurz erklärt |
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Smart-Meter-Pflicht |
Ab 2025 verpflichtend für bestimmte Verbrauchergruppen insbesondere ab 6.000 bis 100.000 kWh Jahresverbrauch. |
Pflicht zur Steuerungseinrichtung |
Gilt für Letztverbraucher mit § 14a-EnWG-Vereinbarung & Anlagen über 7 kW. |
Vorzeitige Ausstattung auf Wunsch |
Jeder Stromkunde kann seit Januar 2025 ein Smart Meter vorzeitig beantragen. |
Neue Preisobergrenzen |
Für fast alle Einbaufälle gelten angehobene Entgeltgrenzen von 30€ bis 140 € pro Jahr für einen Jahresverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh. Für einen Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh gilt ein angemessenes Entgelt. Einbau und Betrieb gelten als Standardleistung. |
Entgelte aufgeteilt |
Die Kosten für Ausstattung und Betrieb eines Smart Meters werden zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber geteilt. |
Mehr über die Preise bei Smart Meters im Artikel zur Smart Meter Pflicht
Die Energieversorgung in Deutschland braucht eine zukunftsfähige Kommunikation und Infrastruktur. Dafür hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende inklusive des neuen Messstellenbetriebsgesetzes beschlossen. Doch worum geht es dabei genau? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen.
Was bedeutet „Digitalisierung der Energiewende“?
Im Sinne der Netzstabilität und Versorgungssicherheit erfordert die mitunter stark schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ein Kommunikationsnetz, das Erzeugung, Verbrauch und Stromnetz intelligent miteinander verknüpft. Das geht nur, wenn Erzeugungsanlagen und flexible Lasten sichere, standardisierte Kommunikationsverbindungen nutzen können. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende stellt die Bundesregierung entscheidende Weichen für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland.
Was regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende und regelt das Thema Messstellenbetrieb und Messung neu. Es ist seit dem 2. September 2016 in Kraft und wird seit Oktober 2017 umgesetzt. Neben allgemeinen Regelungen enthält es vor allem Vorgaben für die flächendeckende Einführung von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen. Das MsbG führt zudem den so genannten grundzuständigen Messstellenbetreiber ein.Dieser verantwortet die Modernisierung und jährliche Abrechnung von digitalen Stromzählern.
Was ändert sich bei den Stromzählern?
Alle konventionellen Zähler müssen durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Der Umbau erfolgt schrittweise von 2017 bis 2032. Bei einem Verbrauch von bis zu 6.000 kWh pro Jahr wird eine moderne Messeinrichtung eingebaut, mit Option auf ein intelligentes Messsystem. Liegt der Jahresverbrauch über 6.000 kWh, erfolgt in jedem Fall der Einbau eines intelligenten Messsystems.
Moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem – was ist der Unterschied?
Moderne Messeinrichtungen (moME) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Eine moME misst den Stromverbrauch und zeigt den aktuellen Zählerstand im Display an. Die Zählerstände werden tagesgenau rollierend über 24 Monate gespeichert. Die moME ist mit keiner Kommunikationseinheit verbunden, so dass die Messwerte nicht fernausgelesen werden können. Auch eine (Fern-)Steuerung des Zählers ist nicht möglich.
Intelligente Messsysteme (iMSyS) bestehen aus einem digitalen Zähler und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Damit sind die iMSyS in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromversorger zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung. Bei Messstellen mit einem iMSyS erfolgt die Verteilung der Daten per Fernauslesung, hier entfällt die Ablesung vor Ort.
Welche Kosten entstehen durch die neuen Stromzähler?
Für moderne Messeinrichtungenliegt die Preisobergrenze bei 20 Euro pro Jahr. Hier können ggf. Zusatzdienstleistungen hinzugerechnet werden, diese werden individuell je Messstellenbetreiber veröffentlicht. Auch für intelligente Messsysteme sieht das Gesetz Preisobergrenzen vor:
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Verbraucher 50.000-100.000 kWh/Jahr sowie Erzeuger 50-100 kW: 200 €/Jahr
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Verbraucher 20.000-50.000 kWh/Jahr sowie Erzeuger 30-50 kW: 170 €/Jahr
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Verbraucher 10.000-20.000 kWh/Jahr sowie Erzeuger 15-30 kW: 130 €/Jahr
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Verbraucher 6.000-10.000 kWh/Jahr sowie Erzeuger 7-15 kW: 100 Euro/Jahr

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