Änderungen bei An- und Abmeldungen

Ab dem 6. Juni 2025 ist es durch eine rechtliche Vorgabe nicht mehr möglich, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden.

Was ändert sich?

Ab dem 6. Juni 2025 verändern sich für Strom Fristen und Prozesse auf dem deutschen Energiemarkt.

An- und Abmeldung nur noch im Voraus

Bisher konnte man sich bei seinem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden oder abmelden. An- oder Abmeldungen sind dann nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.

Am Beispiel erklärt

Vertragsbedingungen bleiben unverändert

Durch die angepassten Prozesse ändert sich an Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels auf 24 Stunden verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel nicht möglich.

MaLo-ID gewinnt an Bedeutung

Bisher war die Zählernummer ein zentrales Identifikationsmerkmal bei An- und Abmeldungen. Zukünftig spielt jedoch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) eine zunehmend wichtige Rolle. Daher werden Sie diese verstärkt in Vertragsprozessen sehen oder bei einem Lieferantenwechsel angeben müssen.

Mehr zur Marktlokation erfahren

Hinweis: Gasverträge sind bisher von der Änderung nicht betroffen.

Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst

In diesem Video erfahren Sie, was sich ändert und worauf Sie vor allem bei einem Umzug achten müssen.

Gut zu wissen

Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich die Abläufe auf dem Strommarkt. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wird angepasst. Die Bundesnetzagentur gibt neue technische Standards und Fristen vor. 

Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln dann nicht mehr möglich.

Diese Änderungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und es einfacher und schneller machen, den Anbieter zu wechseln.

Rechtliche Grundlage
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Was passiert, wenn ich mich zu spät an- oder abmelde?

Wenn Sie sich nicht frühzeitig um den Beginn oder die Beendigung Ihres Stromvertrags kümmern, kann dies für Sie zusätzliche Kosten bedeuten. Dadurch, dass keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich sind, beginnt und endet Ihr Vertrag immer erst, nachdem Sie sich bei Ihrem Energieversorger gemeldet haben.

Fall 1: Ich ziehe aus und melde meinen Vertrag für den bisherigen Standort erst nach dem Auszug ab.
Fall 2: Ich ziehe in einen neuen Standort und melde meinen Vertrag erst nach meinem Einzug an.
Fall 3: Ich ziehe um und melde mich dazu schon vor dem Umzug bei meinem Stromversorger.​
Fall 4: Ich ziehe nicht um und möchte nur meinen Stromversorger wechseln.​

Häufig gestellte Fragen

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