Stand: 31.01.2026
Was jetzt wirklich entlastet – und was nicht
Zum Jahresbeginn 2026 sind mehrere energiepolitische Maßnahmen gleichzeitig in Kraft getreten.
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Die Gasspeicherumlage ist weggefallen.
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Die Stromsteuer wurde für bestimmte Unternehmen dauerhaft gesenkt.
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Und auch die Netzentgelte wurden gesenkt.
Viele Unternehmen fragen sich jetzt: Ist das der große Befreiungsschlag bei den Energiekosten oder nur eine Reihe technischer Korrekturen?
Die kurze Antwort: Es ist weder das eine noch das andere.
Um das einzuordnen, lohnt sich ein Blick auf die drei Stellschrauben, an denen 2026 gedreht wurde.
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Der Wegfall der Gasspeicherumlage. Er entlastet Gasverbraucher*innen unmittelbar. Die Maßnahme betrifft einen regulatorischen Preisbestandteil und verändert also nicht die grundlegende Marktmechanik.
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Die Stromsteuer. Sie wird für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf das europäische Mindestniveau gesenkt. Für viele andere Unternehmen bleibt sie hingegen unverändert hoch.
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Die Netzentgelte. Ein Bundeszuschuss entlastet die Übertragungsnetze, doch wie stark diese Entlastung bei einzelnen Unternehmen ankommt, hängt weiterhin von Standort, Netzbetreiber und Messkonzept ab.
Was diese drei Maßnahmen verbindet, ist ein gemeinsames Prinzip: Sie senken staatliche und regulatorische Preisbestandteile, nicht den eigentlichen Energiepreis.
Für Unternehmen ist das eine wichtige Unterscheidung. Denn während Umlagen, Steuern und Netzentgelte politisch justiert werden können, bleiben Beschaffungspreise volatil: beeinflusst durch Märkte, Wetter, Geopolitik und Nachfrage.
Genau deshalb lohnt es sich, die aktuellen Entlastungen nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenhang. Nicht als Schlagzeile, sondern als Teil einer langfristigen Kostenstruktur.
1. Wegfall der Gasspeicherumlage
Was sich 2026 geändert hat und was das für Unternehmen bedeutet
In einem Satz: Seit dem 1. Januar 2026 fällt die Gasspeicherumlage weg. Gas wird dadurch rechnerisch günstiger, aber der Bezug nicht automatisch planbarer.
1. Was ist passiert?
Zum 1. Januar 2026 wurde die sogenannte Gasspeicherumlage auf 0,000 ct/kWh abgesenkt. Die Umlage war 2022 eingeführt worden, um die gesetzlich vorgeschriebene Befüllung der deutschen Gasspeicher finanziell abzusichern. Hintergrund waren die massiven Verwerfungen auf den Gasmärkten infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine.

Mit der Absenkung auf null entfällt dieser Preisbestandteil vollständig von der Gasrechnung. Rechtliche Grundlage ist eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Künftig sollen mögliche Kosten für zusätzliche Speicherbefüllungen nicht mehr über eine Umlage, sondern – falls überhaupt erforderlich – über den Bundeshaushalt getragen werden.
Formal bedeutet das: Die Gasspeicherumlage existiert weiterhin als Instrument, wird aktuell aber nicht erhoben.
2. Warum ist das relevant?
Die Relevanz liegt weniger im einzelnen Centbetrag als in der Systementscheidung, die dahintersteht. Die Gasspeicherumlage war ein krisenbezogener Aufschlag: Sie wurde unabhängig vom Marktpreis erhoben und traf alle Gasverbraucher*innen gleichermaßen. Ihr Wegfall signalisiert, dass der Staat die akute Versorgungskrise als bewältigt ansieht und die Kosten der Vorsorge nicht länger direkt auf den Energieverbrauch umlegt.
Für den Markt heißt das:
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Ein staatlicher Preisbestandteil entfällt.
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Die Gasrechnung wird transparenter.
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Der politische Einfluss auf den Gaspreis verschiebt sich vom laufenden Verbrauch hin zur Haushaltsfinanzierung.
Gleichzeitig ist allerdings wichtig: Der Wegfall der Umlage ändert nichts an den marktbasierten und anderen Preisfaktoren. Gaspreise bleiben weiterhin abhängig von dem globalen Angebot, Wetter, Speicherständen und geopolitischen Entwicklungen.
Ein zusätzlicher Aspekt: In vielen Stunden decken Gaskraftwerke die sogenannte Residual- oder Spitzenlast im Strommarkt und sind dann preissetzend. Entlastungen auf der Gasseite können den Strompreis in diesen Stunden indirekt beeinflussen – jedoch nicht automatisch und nicht dauerhaft.
Wir fassen die Mechanik in drei Schritten zusammen:
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Auslöser
Der Staat beendet die umlagefinanzierte Vorsorge für Gasspeicher. -
Marktreaktion
Ein staatlicher Preisbestandteil entfällt und wird auf der Gasrechnung mit 0,000 ct/kWh ausgewiesen. -
Ergebnis
Gas wird rechnerisch günstiger, der Preis bleibt aber marktabhängig und volatil.
3. Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen ist der Wegfall der Gasspeicherumlage vor allem eine Entlastung mit begrenzter Aussagekraft.
Was sicher gilt
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Die Gasrechnung enthält einen Preisbestandteil weniger.
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Die Entlastung wirkt unmittelbar und nachvollziehbar.
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Die Maßnahme gilt für alle Gasverbraucher*innen gleichermaßen.
Was daraus nicht folgt
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Keine Garantie für dauerhaft niedrige Gaspreise.
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Keine strukturelle Absicherung gegen neue Preissprünge.
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Keine Entkopplung vom globalen Gasmarkt.
Für die Praxis heißt das: Unternehmen sollten den Wegfall der Umlage nicht als Signal für Entspannung, sondern als Normalisierung eines Kriseninstruments lesen. Entscheidend für die weitere Kostenentwicklung bleiben Beschaffungsstrategie, Vertragslaufzeiten und die Frage, wie stark das eigene Unternehmen von Gas- und strompreisbestimmenden Faktoren abhängt.
Oder, anders gesagt: Die Umlage ist weg. Das Risiko nicht.
Ausblick
Im nächsten Beitrag schauen wir auf die Stromsteuer und damit auf eine Entlastung, die längst nicht alle Unternehmen erreicht.
2. Senkung der Stromsteuer
Wer 2026 wirklich entlastet wird und wer nicht
In einem Satz: Die Stromsteuer wird ab 2026 für ausgewählte Unternehmen dauerhaft gesenkt. Für viele andere bleibt sie unverändert hoch.
1. Was ist passiert?
Die Stromsteuer ist in Deutschland seit 2003 unverändert hoch. Sie beträgt 2,05 ct/kWh und gilt grundsätzlich für private wie gewerbliche Stromverbraucher gleichermaßen. Damit liegt sie deutlich über dem europäischen Mindestniveau.
Die Europäische Union erlaubt deutlich niedrigere Steuersätze:
- 0,05 ct/kWh für gewerblich genutzten Strom
- 0,10 ct/kWh für nicht gewerblich genutzten Strom

Eine generelle Absenkung der Stromsteuer auf dieses Mindestniveau würde jedoch erhebliche Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt bedeuten (bis zu sieben Milliarden Euro). Aus diesem Grund wird die steuerliche Entlastung gezielt auf besonders energieintensive Wirtschaftsbereiche beschränkt.
Bereits für die Jahre 2024 und 2025 konnten Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft eine Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau beantragen. Diese Regelung war zunächst befristet. Ende 2025 wurde gesetzlich festgelegt, dass der ermäßigte Steuersatz dauerhaft gilt.
Ab 2026 entfällt damit die Befristung. Die Entlastung bleibt jedoch antragspflichtig und ist weiterhin auf klar definierte Wirtschaftsbereiche beschränkt.
2. Warum ist das relevant?
Die Stromsteuer ist ein staatlich festgelegter Preisbestandteil. Anders als der Energiepreis selbst unterliegt sie keinen Marktschwankungen, sondern politischen Entscheidungen. Ihre Senkung wirkt deshalb direkt, planbar und dauerhaft, allerdings nur dort, wo sie tatsächlich greift.
Die politische Logik dahinter ist eindeutig:
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Entlastet werden sollen Branchen, die besonders stromintensiv sind.
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Gleichzeitig soll die Belastung des Bundeshaushalts begrenzt bleiben.
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Eine pauschale Entlastung aller Stromverbraucher*innen wurde bewusst ausgeschlossen.
Für den Markt bedeutet das: Es entsteht eine Zweiteilung. Während einige Unternehmen dauerhaft von niedrigeren Steuerlasten profitieren, bleibt die Stromsteuer für andere unverändert ein relevanter Kostenfaktor.
Wichtig ist dabei eine häufige Fehlannahme: Die Senkung der Stromsteuer verändert nicht den Marktpreis für Strom. Sie senkt lediglich einen steuerlichen Aufschlag auf den Verbrauch.
Wir fassen die Mechanik in drei Schritten zusammen:
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Auslöser
Die Bundesregierung senkt die Stromsteuer gezielt für ausgewählte Wirtschaftsbereiche auf das EU-Mindestniveau. -
Marktreaktion
Für berechtigte Unternehmen sinkt die Steuerlast nach Antragstellung dauerhaft und planbar. -
Ergebnis
Ein Teil der Unternehmen wird spürbar entlastet – andere bleiben unverändert belastet.
3. Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen ist die Stromsteuersenkung vor allem eine Frage der Zugehörigkeit.
Wer profitiert
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Unternehmen des produzierenden Gewerbes
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Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
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Unternehmen mit entsprechendem Antragsstatus und Nachweis
Für diese Gruppen sinkt die Stromsteuer dauerhaft auf das europäische Mindestniveau. Das schafft Planungssicherheit bei einem ansonsten volatilen Kostenblock.
Wer nicht profitiert
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Dienstleistungsunternehmen
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Handelsbetriebe
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viele kleinere Gewerbe außerhalb der definierten Sektoren
Für sie bleibt die Stromsteuer unverändert hoch, trotz der allgemeinen Diskussionen über Entlastung.
Für die Praxis heißt das: Die Stromsteuer ist kein universelles Entlastungsinstrument. Sie ist ein selektives Förderinstrument, das politische Prioritäten widerspiegelt.
Unternehmen sollten daher prüfen:
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ob sie grundsätzlich antragsberechtigt sind,
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ob der Antrag korrekt gestellt wurde,
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und welchen Anteil die Stromsteuer an den Gesamtkosten tatsächlich hat.
Denn auch hier gilt: Eine steuerliche Entlastung ersetzt keine strategische, belastbar und nachhaltig aufgestellte Beschaffung.
Ausblick
Im nächsten Beitrag geht es um die Netzentgelte und um die Frage, warum eine bundesweite Entlastung regional sehr unterschiedlich ankommen kann.
3. Senkung der Netzentgelte
Warum Entlastung 2026 nicht überall gleich ankommt
In einem Satz: Die Netzentgelte wurden 2026 bundesweit entlastet. Wie stark Unternehmen profitieren, hängt jedoch stark von Standort, Netznutzung und Messkonzept ab.
1. Was ist passiert?
Zum 1. Januar 2026 wurden die Netzentgelte in Deutschland gesenkt. Hintergrund ist ein Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, mit dem die Kosten der Übertragungsnetze entlastet werden.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben daraufhin ihre Entgelte für 2026 deutlich reduziert. Das bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt sinkt damit spürbar. Politisches Ziel dieser Maßnahme ist es, Stromverbraucher und Unternehmen zu entlasten und regionale Ungleichgewichte bei den Netzkosten abzumildern.
Wichtig ist jedoch: Die Übertragungsnetzentgelte sind nur ein Teil der gesamten Netzkosten. Wie stark die Entlastung auf der Stromrechnung ankommt, hängt weiterhin von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom regionalen Verteilnetz und der konkreten Netznutzung eines Unternehmens.
2. Warum ist das relevant?
Netzentgelte machen einen erheblichen Anteil am Strompreis aus. Gleichzeitig gehören sie zu den am wenigsten transparenten Kostenbestandteilen, da sie regional unterschiedlich erhoben werden und stark von technischen Parametern abhängen.
Die aktuelle Senkung folgt einer klaren politischen Logik:
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Die Kosten des überregionalen Netzausbaus sollen stärker solidarisch und entsprechend bundesweit verteilt finanziert werden
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Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien, die bislang überdurchschnittliche Netzausbaukosten getragen haben, sollen entlastet werden.
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Strompreise sollen insgesamt stabilisiert und regionale Kostenunterschiede abgefedert werden, ohne direkt in den Markt einzugreifen.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Entlastung ist real, aber nicht pauschal. Sie wirkt dort am stärksten, wo zuvor hohe Netzentgelte angefallen sind. In Regionen mit niedrigen Netzkosten kann der Effekt geringer ausfallen oder durch andere Anpassungen teilweise kompensiert werden.
Fassen wir die Mechanik in drei Schritten zusammen
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Auslöser
Der Bund bezuschusst die Übertragungsnetzkosten mit 6,5 Milliarden Euro. -
Marktreaktion
Die Übertragungsnetzentgelte sinken bundesweit. -
Ergebnis
Unternehmen werden entlastet, aber in unterschiedlicher Höhe und abhängig von Standort und Netznutzung.
3. Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen ist die Senkung der Netzentgelte vor allem kein Selbstläufer.
Was sicher gilt
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Die Entlastung ist politisch beschlossen und wirksam.
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Sie reduziert einen regulierten Kostenbestandteil des Strompreises.
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Unternehmen in zuvor stark belasteten Regionen profitieren überdurchschnittlich.
Wie stark die Entlastung ausfällt, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:
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vom Standort und zuständigen Verteilnetzbetreiber,
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von der Art des Stromzählers (SLP oder RLM),
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von Spannungsebene, Benutzungsdauer und Leistungsinanspruchnahme.
Kurz erklärt: SLP und RLM
SLP (Standardlastprofil)
Kleinere Unternehmen haben in der Regel einen Standardlastprofil-Zähler. Dabei wird nur der jährliche Stromverbrauch erfasst. Wann der Strom genutzt wird, spielt für die Abrechnung keine Rolle. Die Netzentgelte sind entsprechend pauschaler.
RLM (Registrierende Leistungsmessung)
Bei größeren Unternehmen wird der Stromverbrauch viertelstündlich gemessen. Neben der Jahresmenge ist entscheidend, wie hoch der gleichzeitige Strombedarf ist. Hohe Verbrauchsspitzen können zu höheren Netzentgelten führen – auch bei identischem Jahresverbrauch.
Faustregel:
Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh haben in der Regel einen RLM-Zähler.
Bei größeren Unternehmen wird der Stromverbrauch viertelstündlich gemessen (registrierende Leistungsmessung, RLM). Entscheidend ist dabei nicht nur die Jahresmenge, sondern auch, wie gleichmäßig Strom genutzt wird. Hohe gleichzeitige Lasten können die Netzkosten erhöhen – selbst bei identischem Jahresverbrauch.
Ein weiterer Aspekt: Zeitvariable Netzentgelte sind bereits eingeführt, dynamische Netzentgelte werden diskutiert. Beide Ansätze zielen darauf ab, Stromverbrauch stärker an die Netzsituation anzupassen. Für Unternehmen entstehen damit zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten, aber auch neue Komplexität.
Zusammenfassung
Zusammen mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage und der Senkung der Stromsteuer ergibt sich ein klares Bild: Die Energiepreise werden an mehreren Stellen entlastet. Planungssicherheit entsteht daraus jedoch nur, wenn Unternehmen ihre eigene Kostenstruktur genau kennen.
Gleichzeitig bleibt die eigentliche Preisbildung marktabhängig. Gas- und Strompreise reagieren weiterhin auf internationale Entwicklungen, geopolitische Spannungen, Wetterverläufe und globale Handelsströme. Staatliche Eingriffe verändern einzelne Kostenbestandteile.
Für Unternehmen bedeutet das: Entlastung ist real. Planungssicherheit entsteht jedoch nur, wenn die eigene Kostenstruktur verstanden, bewertet und strategisch gesteuert wird.
Wir beobachten die politischen Rahmenbedingungen ebenso wie die internationalen Energiemärkte und ordnen beides für unsere Kundinnen und Kunden ein. Wer seine Beschaffung aktiv steuern will, braucht beides: Marktüberblick und Detailkenntnis.
2026 ist kein Wendepunkt, sondern eine Justierung innerhalb eines weiterhin volatilen Systems.
Sprechen Sie uns gleich an.
Gemeinsam eruieren wir, wie sich die aktuellen Änderungen konkret auf Ihr Unternehmen auswirken.
Unser Team berät Sie gerne.