Glossar Energie

Energieausweis

Ein Energieausweis bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Ausweis ist Pflicht für Neubauten und Verkäufe, Neuvermietungen und Sanierungen. Erfahren Sie mehr über die Unterschiede zwischen den zwei Arten des Energieausweises und darüber, wie man einen Energieausweis liest.

Nutzen eines Energieausweises

Der Energieausweis macht Immobilien vergleichbar. Er hilft Interessenten dabei, sich vor einer Miet- oder Kaufentscheidung einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten zu verschaffen. Der Ausweis ist aber auch eine gute Informationsquelle für Immobilienbesitzer, wie Sie Ihre Immobilie energieeffizienter ausrichten können. Er gibt Aufschlüsse über bauliche Mängel und damit auch über Quellen für Energieverluste. Aus den kurzen Modernisierungsempfehlungen lassen sich wichtige Rückschlüsse auf einen eventuell vorhandenen Sanierungsbedarf einer Immobilie ziehen. Eine Energieberatung wird durch den Energieausweis jedoch nicht ersetzt.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Für Eigentümer, die ein Wohngebäude neu bauen oder vermieten, sanieren oder verkaufen wollen, ist ein Energieausweis Pflicht seit 2009. Die gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Die Kosten für die Erstellung des Ausweises trägt immer der aktuelle Eigentümer.

Ausnahmeregelungen

Grundsätzlich sollte jedes beheizte Gebäude einen Energieausweis haben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Von der Ausweispflicht befreit sind:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits seit Februar 2002 selbst genutzt werden

  • Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche

  • Baudenkmäler

  • Ferienhäuser

Zwei Arten des Energieausweises

Das GEG unterscheidet zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Ein bedarfsorientierter Energieausweis informiert über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Der verbrauchsbasierte Energieausweis orientiert sich hingegen an dem tatsächlichen Energieverbrauch. Beide Arten des Energieausweises können Sie mit den richtigen Dokumenten ohne Vor-Ort-Termin online erstellen lassen. Sie haben grundsätzlich die Wahl, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Lediglich in einigen Sonderfällen ist der komplexere Bedarfsausweis Pflicht:

 

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen,

  • Neubauten,

  • nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade,

  • wenn mehr als zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurden.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Vergleich

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
basiert auf den realen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre basiert auf einer umfangreichen Analyse der Anlagentechnik, Gebäudehülle, Dämmung
tatsächliche Energieeffizienz theoretische Energieeffizienz
nutzungsabhängig nutzungsunabhängig
kann durch Belege wie Heizkostenabrechnungen erstellt werden wird auf Basis von Fotos oder einer Vor-Ort-Begehung erstellt
kostengünstiger (circa 100 Euro netto) kostenintensiver (circa 400 Euro netto)

 

Gut zu wissen: Auch wenn beide Ausweistypen  die gleiche Effizienzskala benutzen, sind Energiebedarf und Energieverbrauch nicht direkt vergleichbar. Die Bundesverbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Energiekennwert eines Verbrauchsausweises durchschnittlich rund 25 Prozent unter dem Wert eines Bedarfsausweises liegt. Der Verbrauchsausweis ordnet ein Gebäude daher oftmals eine Klasse schlechter ein als der Bedarfsausweis.

So liest man einen Energieausweis

In der Regel umfasst der Ausweis fünf Seiten. Auf der ersten Seite stehen Angaben zur Immobilie (z. B. die Art der Heizung) und ob es sich um einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis handelt.

Bei einem Bedarfsausweis sind die Energiekennwerte auf Seite 2 zu finden, bei einem Verbrauchsausweis auf Seite 3. In beiden Fällen wird die benötigte Energie auf einer Farbskala abgebildet. Gut gedämmte Gebäude liegen im grünen Bereich, unsanierte, ältere Immobilien im roten. Die Skala reicht über neun Effizienzklassen: von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf).

Energie-effizienz-
klasse

Endenergie [kWh/(m² a)] Gebäudeklassifizierung
A+ < 30 Passivhaus oder KfW 40+-Haus.
A < 50 Gebäude, das mindestens die Vorgaben der damaligen EnEV 2016 erfüllt oder besser ist – zum Beispiel KfW 55- oder KfW 70-Häuser.
B < 75 Gebäude, das die Standards der damaligen EnEV 2014 erfüllt.
C < 100 Gebäude, das energetisch besser ist als ein Haus, das gemäß der dritten Wärmeschutzverordnung von 1995 errichtet wurde.
D < 130

Energie-effizienz-
klasse

Endenergie [kWh/(m² a)] Gebäudeklassifizierung
E < 160 Gebäude, das energetisch etwa die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhält.
F < 200
G < 250 Maximaler Verbrauch, den ein rudimentär gedämmtes Gebäude gemäß der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufweist.
H > 250 Unsanierter, energetisch schlechter Altbau

Zwei Pfeile markieren die Einordnung des Hauses auf der Skala.

  • Der obere Pfeil zeigt den Endenergiebedarf, also die Energiemenge, die das Gebäude jährlich für Heizung, Warmwasser und Lüftung braucht. 

  • Der untere Pfeil markiert den Primärenergiebedarf. Dieser Wert multipliziert die verbrauchte Energie mit der Energie, die zur Bereitstellung der verbrauchten Energie benötigt wurde. 

     
    • Strom hat einen Primärbedarf von 1,8 (weil er zu einem Großteil noch fossil erzeugt wird und der Wirkungsgrad von Kohlekraftwerken geringer ist)
    • Öl liegt bei 1,1
    • Holz bei 0,2
    • Sonnenenergie bei 0

Der bedarfsbasierte Energieausweis weist über dem Farbband zudem die Treibhausgasemissionen des Hauses aus. 

Auf Seite 4 folgen Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Hauses. Eine Umsetzung ist keine Pflicht. Immobilienbesitzer mit einem hohen Energieverbrauch sollten jedoch über eine individuelle Energieberatung zur energetischen Sanierung nachdenken. Die Angaben auf Seite 5 geben weitere Informationen zu Berechnungsverfahren.

Energieausweis Formular

Energieausweis im Hintergrund Häuser

Hier bekommt man einen Energieausweis

Einen Energieausweis dürfen laut GEG nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen und Berufspraxis erstellen. Dazu zählen Ingenieure, Architekten, staatlich anerkannte Techniker und bestimmte Handwerksmeister.

Achtung: Es gibt kein amtliches Zertifikat für die Zulassung. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) betreibt online eine Datenbank mit Energieberatern, deren Qualifikation für die Erstellung des Ausweises überprüft wurde.

Um einen Verbrauchsausweis online erstellen zu lassen, benötigen Sie unter anderem Angaben zum Gebäude, zu Verbrauchswerten, Heizung und Warmwasser. Manche Anbieter fragen sehr viele Daten ab und prüfen Ihre Eingaben auf Plausibilität. Umso länger das Eingabeformular, umso höher ist Ihre Chance auf aussagekräftige Modernisierungsempfehlungen. Seriöse Onlineanbieter bieten in der Regel keine bedarfsorientierten Ausweise an, da die Datenerhebung online kaum korrekt durchgeführt werden kann. Wenn Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen möchten, sollten Sie sich für einen Energieberatenden vor Ort entscheiden.

Gültigkeit des Energieausweises

Ein Energieausweis ist für zehn Jahre gültig, wenn keine größeren Änderungen am Gebäude durchgeführt werden. Nach energetischen Sanierungen müssen Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen. Eine einheitliche Instanz, die den Energiepass kontrolliert, gibt es nicht. In manchen Bundesländern sind die Bauaufsichtsbehörden, in anderen die Landesverwaltungsämter, Bezirksämter oder ein Umweltsenator für die Energieausweise zuständig. Wer Immobilien ohne gültigen Energieausweis anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Energieausweise für Wohnungen

Ein Energieausweis wird immer für ein gesamtes Haus erstellt. Der Energieverbrauch einer einzelnen Wohnung kann deutlich vom ausgewiesenen Wert für das Haus abweichen. Wohnungen im Erdgeschoss oder unter dem Dach haben beispielsweise einen deutlich höheren Energiebedarf, insbesondere, wenn das Haus nicht gut gedämmt ist.

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte bei der Hausverwaltung nach dem Energieausweis fragen. Auch wer neu in eine Mietwohnung einziehen möchte, sollte den Ausweis vom Vermieter vorgelegt bekommen. Mieter mit einem bereits bestehenden Mietvertrag haben hingegen kein Recht darauf, einen neuen Energieausweis beim Vermieter oder Eigentümer einzusehen.

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