Hamburg, 10.10.2008
Moorburg-Genehmigung beeinträchtigt effektiven Betrieb
Vattenfall plant rechtliche Schritte gegen unverhältnismäßige Auflagen
Vattenfall hat eine vorläufige Bewertung der Genehmigungsbescheide für die Errichtung und den Betrieb des Kraftwerks vorgenommen. Diese Bescheide enthalten eine Reihe fragwürdiger Formulierungen, die nicht nur dem Antrag des Unternehmens widersprechen, sondern auch der Rechtslage und üblichen Genehmigungspraxis.
Dr. Rainer Schubach, Generalbevollmächtigter Vattenfall Europe AG: „Die außergewöhnlich restriktiven Bestimmungen legen nahe, dass die Bescheide einen effektiven Kraftwerksbetrieb nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern sollen. In diesem Licht muss wohl auch die teilweise Verweigerung der wasserrechtlichen Erlaubnis gedeutet werden.“
Auf der Grundlage des von Vattenfall gestellten Genehmigungsantrags hatte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) im November 2007 die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns erteilt. Den in diesem Zusammenhang mit der Stadt vertraglich getroffenen Vereinbarungen scheint durch die Bestimmungen der Genehmigungsbescheide die Basis entzogen.
Das Unternehmen sieht sich in die Lage gebracht, verschiedene Bestimmungen der Bescheide einer gerichtlichen Überprüfung zuführen zu müssen, um eine kontinuierliche und effektive Energieerzeugung für Hamburg gewährleisten zu können. Entsprechende Verfahrensschritte bereitet der Energieversorger zurzeit vor.
Dr. Rainer Schubach betont, dass Vattenfall weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Hansestadt im Bereich der Energieversorgung anstrebt: „Für die gemeinsame Weiterentwicklung ökologischer Energiekonzepte für die Stadt Hamburg stehen wir dem Senat als professioneller Partner zur Verfügung.“
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