Stromkennzeichnung
Die Herkunft Ihres Stroms
Die Stromkennzeichnung erfolgt jeweils zum 15. Dezember eines Jahres für das vorangegangene Jahr. Somit wissen Sie als Kunde von Vattenfall ganz genau, wie sich Ihr Strom zusammensetzt.
Die rechtliche Grundlage
Seit 13. Juli 2005 gilt das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach § 42 Absatz 1 EnWG sind alle Stromversorger verpflichtet, ihre Kunden über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und deren Umweltauswirkungen zu informieren.
Strompreiszusammensetzung
Der staatliche Anteil am Strompreis ist stark gestiegen
Ein Durchschnittshaushalt zahlt heute rund 46 Prozent seiner Stromrechnung für Steuern und Abgaben, 1998 waren es rund 26 Prozent. Der Netto-Strompreis - also das, was Vattenfall für Erzeugung, Transport und Vertrieb berechnet - ist im gleichen Zeitraum deutlich gesunken (von 74 Prozent im Jahre 1998 auf 54 Prozent im Jahre 2007).
In den pdf-Dokumenten rechts finden Sie weitere Details.
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