
22 metropole 4 | 2011 Billiganbieter locken Stromkunden oft mit günstig erscheinenden Vorkasse- Angeboten für ein Jahr. Bei einer Insolvenz des Anbieters kann das teuer werden. So ging es beispielsweise rund 750.000 Verbrauchern im vergangenen Sommer. metropole fragte Dr. Holger Krawinkel, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., wie sich Stromkunden vor unliebsamen Überraschungen wirksam schützen können. metropole: Worauf muss der private Stromkunde achten, wenn er sich für einen anderen Tarif oder Anbieter entscheiden will? Dr. Holger Krawinkel: Aus Sicht des Verbraucherschutzes sollte der Kunde auf keinen Fall einen Vertrag abschließen, der eine Vorauszahlung, eine Kaution oder etwas Vergleichbares verlangt. Bei Bonus- zahlungen muss der Kunde bedenken, dass diese in der Regel nur für das erste Jahr gelten, danach also die Kosten steigen. Die Vertragslaufzeit sollte ein Jahr nicht überschreiten, damit der Kunde bei Bedarf auch in einem akzeptablen Zeitraum den Vertrag kündigen kann. metropole: Wieso kann der Kunde sein im Voraus gezahltes Geld verlieren, wenn sein Anbieter insolvent ist? Krawinkel: In einem solchen Fall fließt dieses Geld in die Insolvenzmasse, mit der erst einmal Verbindlichkeiten gegenüber größeren Gläubigern beglichen werden. Mit etwas Glück erhält der Kunde wenigstens einen Teil, häufig aber eben gar nichts von seinem Geld zurück. Zusätzlich muss er ja auch noch den Energieversorger wechseln, also seinen Strom zweimal bezahlen. Über dieses Risiko muss sich der Verbraucher im Klaren sein. metropole: Wie kann der Verbraucher diese Kriterien bei so vielen Anbietern ohne großen Aufwand herausfinden? Krawinkel: Einen breiten Überblick geben die Tarifrechner im Internet. Hier findet der Verbraucher alle Anbieter sortiert nach Preisen. Da aber die Anbieter mit Vorkasse, Kautionszahlungen usw. häufig die billigs- ten sind, stehen sie ganz vorn auf der Liste. Der Verbraucher sollte auf mögliche Voreinstellungen des Tarifrechners achten und diese gegebenenfalls so verändern, dass Tarife mit Vorkasse und Kautions- zahlungen gar nicht angezeigt werden. Wir von der Verbraucherzentrale empfehlen, die Preise in verschiedenen Tarifrechnern zu vergleichen und gegebenenfalls beim Versorger direkt die Preise und Konditionen nachzufragen. metropole: Welchen grundlegenden Tipp können Sie dem Verbraucher noch mit auf den Weg geben? Krawinkel: Kunden, die einen Grundver- sorgungsvertrag haben, sollten bei ihrem Anbieter nach einem günstigeren Tarif fragen und einen Preisvergleich bei den Tarifrechnern durchführen. Darüber hinaus sollte der Verbraucher nachfragen, ob und wie er seinen Strombedarf reduzieren kann. Hierzu geben die meisten Energieversorger und auch die Verbraucherzentralen kompetente und konkrete Tipps. Worauf Sie bei der Wahl Ihres Stromanbieters achten müssen – das metropole-Interview mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gibt nützliche Hinweise Vorkasse, nein danke! Dr. Holger Krawinkel, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.