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Förderung für die Wärmepumpe 2024

Wärmepumpen heizen umweltfreundlich und werden vom Staat gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – wurde im September 2023 reformiert. Seit Januar 2024 gelten neue Förderrichtlinien mit bis zu 70 % Zuschuss.

Zuletzt aktualisiert am 01.03.2024
Lesedauer: 6 Minuten

Eckpfeiler der neuen Bundesförderung für Wärmepumpen ab 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), nach der Heizungen und individuelle Sanierungsmaßnahmen bezuschusst werden. Die staatliche Förderung besteht aus drei Bausteinen:

1. Der einkommensunabhängige Fördersatz für alle beträgt 30 % der Anschaffungs- und Investitionskosten.

2. Bis zu 20 % Geschwindigkeitsbonus bekommt, wer innerhalb der nächsten Jahre mit dem Heizungstausch beginnt. Ab 2029 soll der Bonus alle 2 Jahre um 3 % sinken. Ab 2037 entfällt der Bonus.

3. 5 % Effizienzbonus gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.

4. Bis zu 30 % Zusatzförderung gibt es außerdem für Geringverdiener: Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 € können eine Zusatzförderung erhalten. Diese Option dürfte zum Beispiel für Rentner:innen interessant sein.

Insgesamt ist die Förderung allerdings auf maximal 70 % der Gesamtkosten gedeckelt. Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 € für ein Einfamilienhaus (1. Wohneinheit). Der höchstmögliche Zuschuss für den Heizungstausch beläuft sich also – bei einem Fördersatz von 70 % – auf 21.000 €. 

Wärmepumpe im Garten

Beantragung der Fördermittel jetzt über die KfW

War bisher das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Bearbeitung der Anträge zuständig, gibt es nun eine neue Regelung: Seit dem 1. Januar 2024 ist die KfW für die Bearbeitung aller Anträge zur staatlichen Förderung des Heizungstauschs zuständig, die im Rahmen des BEG gestellt werden. Das neue Förderprogramm heißt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

Anträge für die Heizungsförderung können aktuell von Immobilieneigentümer:innen gestellt werden, die ihr Haus auch selbst bewohnen. Im Laufe des Jahres sollen weitere Nutzergruppen freigeschaltet werden. Musste bisher die Förderzusage vor der Beauftragung vorliegen, gilt nun eine Übergangsregelung bis Ende August 2024. Antragsteller können förderfähige Heizungstausch-Vorhaben in diesem Zeitraum auch ohne Förderzusage umsetzen. Der Förderantrag kann dann ausnahmsweise nachträglich bis Ende November 2024 nachgeholt werden. Dies gilt für Beauftragungen zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024. Durch diese Ausnahmeregelung stellt die KfW einen reibungslosen Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sicher.

Welche Regelungen wann gelten, finden Sie in unserer Übersicht.

Zusammengefasst: Die Zuschüsse für den Heizungstausch laufen über die KfW. Die Förderung von Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), der Heizungsoptimierung sowie der Errichtung, dem Umbau und der Erweiterung von Gebäudenetzen kann weiterhin beim BAFA beantragt werden.

Wechsel der Fördersystematik nur vor Vorhabenbeginn möglich

Sofern Sie bereits im vergangenen Jahr einen Förderantrag bei der BAFA gestellt und ggf. schon eine Förderzusage erhalten haben, ist ein flexibler Wechsel von der alten zur neuen Fördersystematik nur dann möglich, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, um von den höheren Fördersätzen zu profitieren. Entscheiden Sie sich dazu, auf die bisherige Zusage für die Heizungsförderung zu verzichten, können Sie einen neuen Antrag nach den neuen Förderkonditionen unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung stellen. Die sonst gültige Sperrfrist von sechs Monaten entfällt hierbei befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Fördermitteldatenbank

Nutzen Sie unsere tagesaktuelle Fördermitteldatenbank und erfahren Sie, welche Zuschüsse für Ihre Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe in Frage kommen.

Übrigens: Auch die Aufwendungen für eine Heizungsoptimierung, wie beispielsweise ein hydraulischer Abgleich oder die Einbindung ins Smart Home, gehören zu den förderfähigen Kosten und werden vom BAFA mit 15 % Zuschuss gefördert.

Das BEG EM regelt aber nicht nur Zuschüsse für neue Heiztechnik. Auch für die Dämmung der Gebäudehülle oder den Einbau bzw. die Optimierung von Lüftungstechnik gibt es Zuschüsse in Höhe von 15 %. Wenn diese zuvor in einem iSFP vorgeschlagen wurden, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 %.

Mann und Frau werden beraten

Gut zu wissen: Die Zuschüsse für den Heizungstausch und für andere Energieeffizienzmaßnahmen lassen sich addieren. Wenn kein iSFP vorliegt, können Sie für Energieeffizienzmaßnahmen in einem Einfamilienhaus einen Zuschuss bis zu einer maximalen Ausgabenhöhe von 30.000 € beantragen. Mit iSFP liegt die maximale Ausgabenhöhe bei 60.000 €. Hinzu kommen bis zu 30.000 € förderbare Kosten für den Heizungstausch. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt insgesamt also bei maximal 90.000 €. Weitere Details zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen erfahren Sie in unserem Artikel zur energetischen Sanierung.

So sichern Sie sich Ihre staatlichen Fördermittel

Für eine Förderung nach BEG muss der Antrag normalerweise vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Eine Ausnahme bildet die oben genannte Übergangsregelung für den Einbau von Wärmepumpen bis August 2024. Für eine Förderung des Einbaus von neuer Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe (z. B. Wärmepumpen-Hybridheizung) muss seit Januar 2024 ein:e Energieeffizienzexpert:in eingebunden werden.

Bei einem Vorhabenbeginn bis August 2024 können Sie wie folgt vorgehen:

1. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen.

2. Vorhaben bis 31. August 2024 umsetzen. Die Umsetzung erfolgt auf eigenes Risiko. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

3. Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen einreichen, um Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich zu beantragen.

4. Bestätigung der Durchführung vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienzberatenden ausstellen lassen.

5. Nachweise einreichen und nach Prüfung Zuschuss erhalten.

Bei einem Vorhabenbeginn ab 1. September 2024 gehen Sie wie folgt vor:

1. Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen.

2. Schließen Sie einen Lieferungs- und Leistungsvertrag für Ihre neue förderfähige Heizung ab. Dieser muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten und die Förderzusage der KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung als auflösende Bedingung enthalten. Beispielformulierungen finden Sie in den FAQ der Seite www.energiewechsel.de.

3. Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“, beantragen Sie den Zuschuss und warten sie die Zusage ab.

4. Lassen Sie das Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen und eine Bestätigung der Durchführung vom Fachunternehmen (BnD) erstellen.

5. Identifizieren Sie sich, reichen Sie die Nachweise ein und erhalten Sie nach Nachweisprüfung den Zuschuss.

Gut zu wissen: Sollten Sie sich für das Wärmepumpen-Komplettangebot von Vattenfall entscheiden, profitieren Sie von unserem Förderservice.

Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung 2024

Mit Umstellung der Förderung wird vieles vereinfacht. Als Hauseigentümer:in brauchen Sie sich keine Sorgen um die technischen Details zu machen. Das ausführende Fachunternehmen erfasst in einem Prüftool der KfW alle relevanten Angaben zur geplanten Heizungssanierung und erstellt eine Bestätigung zum Antrag. Mit diesem Dokument können Sie im Anschluss Ihre KfW-Förderung beantragen.

Förderung von Wärmepumpen bei Komplettsanierungen

Gehört die Wärmepumpe zu einer Komplettsanierung, kann sie indirekt über die KfW gefördert werden. Das Programm 261 ist eine Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bei diesem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss werden bestimmte energetische Ziele definiert – im Effizienzhaus-Standard. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer der Energiebedarf der Immobilie.
Eine Komplettsanierung wird gefördert, wenn die Immobilie danach die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht.

Neubau

Andere Förderungen für Wärmepumpen

Steuerliche Förderung

Sollten Sie keine der beiden Förderungen in Anspruch nehmen können – zum Beispiel, weil Sie sich für eine Hybridheizung mit Gas und Wärmepumpe entschieden haben – können Sie für energetische Modernisierungen auch einen Steuerbonus nutzen. Dafür setzen Sie einfach Ihre Kosten von bis zu 40.000 € über drei Jahre hinweg in der Einkommenssteuererklärung ab.

Als Voraussetzung gilt dabei, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Installation oder Sanierung bereits zehn Jahre oder älter ist. Welche der Förderungen für Sie am sinnvollsten ist, sollten Sie in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrem Steuerberatenden klären. So finden Sie den für Sie lukrativsten Weg und vermeiden Fehlkalkulationen.

Zinsvergünstigter Ergänzungskredit

Neben den Förderzuschüssen unterstützt der Bund den Heizungstausch über einen neuen zinsvergünstigten Ergänzungskredit, der über die Hausbank von der KfW vergeben wird. Wer sein Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € bezieht, bekommt ein Kreditangebot der KfW zu folgenden Konditionen:

  • maximale Kreditsumme: 120.000 € pro Wohneinheit

  • max. Zinsvergünstigung: 2,5 % für die erste Zinsbindungsfrist bei 30 Jahren Laufzeit

  • Zinsbindungsfrist: max. 10 Jahre - Nach Ablauf der Zinsbindung erhalten Sie ein neues Angebot der KfW zur Finanzierung der Restsumme.

Voraussetzung für die Krediterteilung ist eine Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW oder ein Zuwendungsbescheid für sonstige Effizienzmaßnahmen vom BAFA nach den neuen Förderbedingungen der BEG.

Weitere Förderprogramme

Ergänzend zu den Hauptförderprogrammen der KfW fördern einige Bundesländer, vereinzelte Stadtwerke und Energieversorger den Einbau erneuerbarer Energien. Diese Programme lassen sich oftmals auch mit den staatlichen Angeboten kombinieren. So können Sie noch mehr sparen.

Laptop mit Förderprogrammen

Vattenfall Fazit

Mit einer Wärmepumpen-Förderung entlastet der Staat Immobilienbesitzer:innen, die in erneuerbare Energien investieren. Wer sein Haus ohne fossile Energien beheizt, bekommt aktuell bis zu 70 % der Kosten erstattet. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines zinsverbilligten Ergänzungskredits. Fest steht: Es lohnt sich in jedem Fall, auf eine Wärmepumpen-Förderung zurückzugreifen.

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