Lebensqualität am neuen Ort
Die Braunkohle ist ein wertvolles Gut der Lausitz. Sie kann wirtschaftlich nur im Tagebau gewonnen werden. Dazu ist die Inanspruchnahme von Land erforderlich. Richtschnur der Bergbauplanung ist es, die Inanspruchnahme der Landschaft auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
Sind Umsiedlungen von Orten oder Ortsteilen dennoch erforderlich, so ist es das Ziel des Unternehmens, gemeinsam mit den Betroffenen alles zu tun, um durch konstruktives, vertrauensvolles Miteinander diesen Prozess vorzubereiten und sozialverträglich zu realisieren. Entsprechend der bewährten Grundsätze von Vattenfall kann zwischen den betroffenen Gemeinden und Vattenfall Europe Mining & Generation ein Umsiedlungsrahmenvertrag zugunsten Dritter geschlossen werden. Wichtig sind in dieser Phase die Gespräche mit den Bürgern. Sie erfolgen zum einen auf kommunaler Ebene und zum anderen vor allem im persönlichen Bereich.
Der „Lausitzer Weg“
Vattenfall Europe Mining & Generation folgt mit den genannten Grundsätzen zur Umsiedlungspraxis den Leitlinien des „Lausitzer Wegs“. Dieser versteht die Folgen des Braunkohlenabbaus auch als Chance für die Zukunft, da so die Regionalentwicklung lokalspezifisch gefördert werden kann. Das gemeinsame Handeln steht im Vordergrund. Die Umsiedlung geschieht nur im engen Dialog mit den Menschen. Lokale und kulturelle Identitäten sollen bewahrt werden, um auch am neuen Standort Lebensqualität zu ermöglichen und ein neues Heimatgefühl aufzubauen.
Erhalt des Gemeinwesens
Ein gelungenes Beispiel ist die Umsiedlung der Gemeinde Haidemühl an den Spremberger Ortsteil Sellessen. Sie ist mit rund 670 Einwohnern die größte Umsiedlung im Lausitzer Braunkohlenrevier nach 1990. Bei der Wiederansiedlung unterstützte Vattenfall Europe Mining & Generation sowohl Hauseigentümer und Mieter als auch Gewerbetreibende. Besonders stolz sind die Haidemühler auf den Erhalt ihres sozialen Gemeinwesens. Feuerwehrverein, Bürgerhaus, Schule, Kita und Gemeindezentrum bieten hierfür beispielsweise beste Möglichkeiten.
Grundsätze der Umsiedlungspraxis:
1. Gemeinsame Umsiedlung an einen Standort
2. Mitgestaltung und Mitentscheidung der Betroffenen vor, während und nach der Umsiedlung
3. Dorfentwicklung und Dorferhaltung am Altstandort
bis zum Zeitpunkt der Umsiedlung
4. Funktionalersatz für Anwesen ohne Neuverschuldung
auf Basis des bestehenden Eigentums
5. Erhalt und Unterstützung des Vereinslebens
6. Mieterhandlungskonzept mit sozialverträglichen Mieten
7. Erhalt und Fortführung der Gewerbebetriebe
8. Umsiedlungsdurchführung in einem kurzen Zeitraum
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