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Ihre Fragen und unsere Antworten

Rund um den Stromvertrag

Wo kann ich mich bei Vattenfall als Stromkunde an-, ab- oder ummelden?
Welche Daten benötigt Vattenfall von mir, wenn ich in eine Wohnung einziehe?
Wie lange vor dem Auszug muss ich mich bei Vattenfall abmelden?
Welche Informationen benötigt Vattenfall, wenn ich ausziehe?

Rund um den Stromzähler

Wo befindet sich mein Stromzähler?
Was ist der Unterschied zwischen Eintarifzähler und Zweitarifzähler?
Was ist eine Tarifschaltung?
Wer liest meinen Zählerstand ab?
Wann und wie häufig muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Wie kann ich meinen Stromverbrauch prüfen? 

Rund um die Rechnung

Wann erhalte ich meine Jahresverbrauchsrechnung?
Was ist der Grundpreis?
Was ist der Verbrauchspreis? 
Musterrechnung

Rund um das Thema Zahlung

Wie werden meine Abschlagsbeträge berechnet?
Kann ich meine Abschlagsbeträge ändern?
Wie kann ich Vattenfall eine Einzugsermächtigung erteilen? 


Rund um den Stromvertrag

Wie kann ich mich bei Vattenfall als Stromkunde an-, ab- oder ummelden?

Ganz einfach und bequem geht das im Internet unter:
www.kundenservice.vattenfall.de

Kunden in Berlin:

Schreiben Sie uns:
Vattenfall Europe Sales GmbH
Postfach 44 06 44
12006 Berlin

Rufen Sie uns an:
Tel.: 01801-267 267*
Mo bis Fr 7-19 Uhr

Oder besuchen Sie uns im Vattenfall Center, Nürnberger Str. 14/15, 10789 Berlin bzw. in unserem Kundenservice, Sellerstraße 16, 13353 Berlin.

Kunden in Hamburg:

Schreiben Sie uns:
Vattenfall Europe Sales GmbH
Kundenservice, 22286 Hamburg

Rufen Sie uns an:
Tel.: 01801-43 90 00*
Mo bis Fr 8-18 Uhr 

Oder besuchen Sie uns im Vattenfall Kundenzentrum, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg.

Weitere Infos
Online ab-, an- oder ummelden
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Welche Daten benötigt Vattenfall, wenn ich in eine Wohnung einziehe?

Wir benötigen Ihre Zählernummer, den Zählerstand bei Schlüsselüberübernahme, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburts-
datum, Ihre Telefonnummer, die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen.

Wenn Sie Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge einfach und bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen möchten, benötigen wir auch Ihre Bankverbindung.

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Wie lange vor dem Auszug muss ich mich bei Vattenfall abmelden?

Bitte melden Sie sich zwei Wochen vor Monatsende bei uns ab.

 

Welche Informationen benötigt Vattenfall, wenn ich ausziehe?

Wir brauchen Ihre Zählernummer oder Vertragskontonummer, das Datum der Schlüsselübergabe, wenn vorhanden den Namen des Nachmieters, Ihre neue Adresse für die Schlussrechnung und Ihren Zählerstand. Den Zählerstand können Sie uns am Auszugstag nachreichen. Sollte sich Ihr Zähler nicht in der Wohnung befinden, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausmeister oder Vermieter.

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Rund um den Stromzähler

Wo befindet sich mein Stromzähler?

Der Stromzähler ist entweder in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Wenn Sie keinen Zugang zum Kellerraum haben, fragen Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung.
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Was ist der Unterschied zwischen Eintarifzähler und Zweitarifzähler?

Der Eintarifzähler hat ein einziges Zählwerk und die Verbrauchsmessung läuft über 24 Stunden. In diesem Fall zahlen Sie zu jeder Stunde den gleichen Kilowattstundenpreis (Verbrauchspreis).
Der Zweitarifzähler hat dagegen zwei Zählwerke. Das erste Zählwerk (HT) misst den Tagstromverbrauch (in Berlin von 6 bis 22 Uhr, in Hamburg von 6 bis 21 Uhr) und das zweite Zählwerk (NT) den Nachtstromverbrauch (in Berlin von 22 bis 6 Uhr, in Hamburg von 21 bis 6 Uhr). Das heißt, der Verbrauchspreis variiert bei einem Zweitarifzähler je nach Uhrzeit. Wenn Sie einen hohen Nachtstromverbrauch haben, kann sich ein Zweitarifzähler also eventuell für Sie lohnen.
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Was ist eine Tarifschaltung?

Eine Tarifschaltung bedeutet die Umschaltung von der Tagstrom- auf die Nachtstrommessung und umgekehrt. Diese Umschaltung erfolgt automatisch, Sie müssen keine Einstellungen oder Ablesungen vornehmen.
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Wer liest meinen Zählerstand ab?

Wenn Sie Zugang zu Ihrem Stromzähler haben, können Sie selbst den Zählerstand ablesen und an uns übermitteln. Ansonsten kommt ein Vattenfall Mitarbeiter automatisch zu Ihnen nach Hause. Sie müssen zum Ablesetermin nur dann vor Ort sein, wenn unser Mitarbeiter alleine nicht an den Stromzähler herankommt.
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Wann und wie häufig muss ich meinen Zählerstand ablesen?

Wir benötigen Ihren Zählerstand in der Regel einmal jährlich zur Erstellung der Jahresverbrauchsrechnung. Über den Zeitpunkt der Ablesung werden Sie mittels einer Ablesekarte informiert. Schicken Sie uns diese bitte ausgefüllt zurück oder teilen Sie uns den Zählerstand direkt über den unten stehenden Link mit. Sie können uns den Zählerstand natürlich auch telefonisch durchgeben.

Weitere Infos
Zählerstand online übermitteln
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Wie kann ich meinen Stromverbrauch prüfen?

Wenn Sie Zugang zu Ihrem Stromzähler haben, können Sie anhand der Zählerstände Ihren durchschnittlichen Tagesverbrauch ermitteln. Am einfachsten lesen Sie hierzu an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zur gleichen Zeit (z. B. morgens) den Stand Ihres Stromzählers ab. Die Differenz zwischen den beiden Ständen entspricht Ihrem Tagesverbrauch. Wenn Ihnen Ihr Verbrauch besonders hoch erscheint, leihen wir Ihnen gerne in unserem Vattenfall Center kostenlos ein Strommessgerät aus. Damit können Sie Ihren Stromverbrauch ganz einfach selber messen – das Strommessgerät wird wie eine Verlängerungsschnur zwischen Steckdose und zum Beispiel Gefriergerät gesteckt.

Gerne finden wir mit Ihnen gemeinsam heraus, welches Haushaltsgerät den hohen Stromverbrauch verursacht.

Weitere Infos
Zum Vattenfall Center Berlin
Zum Vattenfall Kundenzentrum Hamburg
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Rund um die Rechnung

Musterrechnung

Wann erhalte ich meine Jahresverbrauchsrechnung?

In der Regel erhalten Sie einmal im Jahr eine Jahresverbrauchsrechnung. Dieser können Sie entnehmen, ob Sie Geld zurückerhalten oder einen Betrag nachzahlen müssen.  In welchem Monat Sie Ihre Jahresverbrauchsrechnung erhalten, entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung.
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Was ist der Grundpreis?

Der Grundpreis ist ein gleichbleibender monatlicher Betrag. Er enthält unter anderem die Kosten der Rechnungslegung, des Zahlungsverkehrs sowie die an Dritte abgeführten Kosten für den Betrieb und die Messung Ihrer Zähleranlage und die Abrechnung der Stromnetznutzung.
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Was ist der Verbrauchspreis?

So viel kostet eine von Ihnen verbrauchte Kilowattstunde (kWh).
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Rund um das Thema Zahlung

Wie werden meine Abschlagsbeträge berechnet?

Im laufenden Abrechnungszeitraum bezahlen Sie an Vattenfall auf den voraussichtlichen Betrag der nächsten Stromrechnung monatliche Abschläge (Teilbeträge). Diese enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Wir errechnen die Abschläge anhand Ihres im Auftrag angegebenen Vorjahresverbrauchs unter Berücksichtigung des Grundpreises pro Monat und des für Sie geltenden Verbrauchspreises pro Kilowattstunde. Nach Ihrer ersten Stromrechnung, die Sie in der Regel nach Ihrem ersten Vertragsjahr erhalten, ermitteln wir Ihre Abschläge dann anhand Ihres tatsächlichen Verbrauches.
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Kann ich meine Abschlagsbeträge ändern?

Sie können Ihre Abschlagsbeträge sowohl erhöhen als auch reduzieren. Wenn sich der Stromverbrauch in Ihrem Haushalt ändert, zum Beispiel durch eine höhere Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen, die Anschaffung eines Wäschetrockners oder elektrischer Heizgeräte, können wir Ihre Abschläge auf Wunsch erhöhen. Auf diese Weise vermeiden Sie eine eventuell höhere Nachzahlung in Ihrer nächsten Jahresabrechnung. Sie können Ihren Stromverbrauch auch einmal im Monat selbst am Zähler ablesen und auf diese Weise prüfen, ob sich Ihr Verbrauch erhöht hat. Für eine Reduzierung der Abschläge benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand.

Sie wollen Ihren Abschlag erhöhen oder redurzieren?

Ganz einfach und bequem geht das im Internet unter:
www.kundenservice.vattenfall.de

Oder Sie rufen uns an:

Berlin: Service-Center
Tel.: 01801 267 267*

Hamburg: Service-Center
Tel.: 01801 439 000*

Andere Region: Service-Center
Tel.: 01801 335 335*

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Wie kann ich Vattenfall eine Einzugsermächtigung erteilen?

Sie können uns ganz einfach telefonisch, schriftlich, über den unten stehenden Link oder im Vattenfall Center eine Einzugsermächtigung erteilen.

Weitere Infos
Einzugsermächtigung online erteilen
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Letzte Änderung
15.05.2012
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