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Das Squeeze Out-Verfahren

Am 21. April 2008 wurde der Squeeze Out in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes – also automatisch und ohne weitere Übertragungsakte – auf die Hauptaktionärin Vattenfall AB übergegangen. Der Übergang löste die Auszahlung der Barabfindung aus.

Vergleich

Das Kammergericht in Berlin hat am 17.04.2008 einen Vergleich zwischen Vattenfall AB, Vattenfall Europe AG und 43 Klägern protokolliert, die gegen den Squeeze Out-Beschluss der außerordentlichen Vattenfall Europe Hauptversammlung vom 2. März 2006 geklagt hatten. Die weitere Austragung dieser Klagen hätte längere Zeit in Anspruch genommen. Im Wege des Vergleichs wurden diese Klagen zurückgenommen. Vattenfall AB hat sich im Gegenzug bereit erklärt, die Abfindung auf 57 Euro pro Aktie zu erhöhen. Der Vergleich wirkt zugunsten aller Minderheitsaktionäre und steht der Durchführung eines so genannten Spruchverfahrens nicht entgegen.

Der Vergleich steht unten (Unterlagen und Informationen zum Squeeze Out -Verfahren) zum Download zur Verfügung. Daneben ist er auch im elektronischen Bundesanzeiger und im Online-Magazin „SdK-AktionärsNews" vom 25.04.2008 sowie im Handelsblatt und der Financial Times Deutschland vom 29.04.2008 nachzulesen. Weitergehende Informationen zum Vergleich finden Sie in der rechten Spalte.

Das ging dem Prozessvergleich voraus: Gegen den Squeeze Out-Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG vom 02.03.2006 eine Reihe von Aktionären Anfechtungsklagen erhoben hatten. Diese standen einer Eintragung des Squeeze Out-Beschlusses in das Handelsregister lange entgegen.Im Hauptsacheverfahren hatte das Landgericht Berlin die Anfechtungsklagen gegen den Squeeze Out-Beschluss am 11.01.2007 zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil war Berufung eingelegt worden.

Informationen zur Auszahlung der Barabfindung

Die Auszahlung der Abfindung für die 6,4 Mio. abfindungsberechtigten Aktien ist weitgehend abgeschlossen.

Die Barabfindung für die Aktien, die bislang noch nicht eingereicht wurden, wurde beim Amtsgericht Tiergarten (Berlin) hinterlegt. Die Hinterlegung erfolgte mit Wirkung zum 14.06.2010. Damit hat Vattenfall AB seine Pflichten gegenüber den ehemaligen Aktionären erfüllt, die ihre Aktienurkunden noch nicht eingereicht haben.

Weitergehende Informationen zur Hinterlegung finden Sie unten in der Download-Box an erster Stelle.

Spruchverfahren

Die Durchführung eines gerichtlichen Spruchverfahrens wurde beantragt; es wird durchgeführt. Ziel des Verfahrens ist es, die Höhe der Barabfindung gerichtlich bestimmen zu lassen. Die Entscheidung im Spruchverfahren wirkt für alle ehemaligen Minderheitsaktionäre, also auch diejenigen, die sich nicht persönlich am Spruchverfahren beteiligen. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß einige Jahre. Das Ergebnis werden wir im elektronischen Bundesanzeiger, in zwei überregionalen, täglich erscheinenden Börsenpflichtblättern und im Online-Magazin „SdK-AktionärsNews“ veröffentlichen. Außerdem werden Sie es auf unserer Homepage finden. Weitergehende Informationen zum Spruchverfahren finden Sie in der rechten Spalte in einem Fragen&Antworten-Katalog zum Prozessvergleich und Squeeze Out-Verfahren.

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Letzte Änderung
17.01.2012
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