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Regelungen zum Vogelschutz

Die Forderungen an Energieversorgungs-Unternehmen zum Thema Vogelschutz werden durch Regelungen auf EU-Ebene beeinflusst und in engem Kontakt mit der jeweiligen Behörde erarbeitet.

Im Mittelpunkt steht dabei auf Bundesebene das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Auf EU-Ebene ist der Vogelschutz durch die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie geregelt.

Vogelschutzrichtlinie

Die Vogelschutzrichtlinie betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten heimisch sind. Dies gilt für Vögel, ihre Eier, Nester und Lebensräume. Für die betroffenen Vogelarten sollten eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Mehr Informationen zur Vogelschutzrichtlinie erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Mehr Informationen zur Vogelschutzrichtline

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten bei. Die Richtlinie beschreibt dabei zwei Typen des Schutzes: den Gebietsschutz und den Artenschutz.

Mehr Informationen zur FFH-Richtlinie erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Mehr Informationen zur FFH-Richtline

 

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Letzte Änderung
21.02.2012
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