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Vattenfall - Planungsverfahren

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HKW Klingenberg - Das Neubauprojekt

Kein Kraftwerk ohne Planung

Vattenfall arbeitet bei der Planung und dem Bau der neuen Heizkraftwerke in enger Abstimmung mit dem Bezirk Lichtenberg. Die Öffentlichkeit wird dabei offen und transparent in den Planungsprozess einbezogen. 

Das Bezirksamt Lichtenberg stellt im Gebiet Karlshorst-West mehrere Bebauungspläne (B-Pläne) auf (11-47 a-c und 11-58). Die B-Pläne  werden aus den städtebaulichen Leitlinien sowie dem Flächennutzungs- und dem Bereichsentwicklungsplan entwickelt.

Die B-Pläne 11-47a und 11-58 sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die von Vattenfall geplanten Kraftwerke schaffen. Mit der Aufstellung soll die städtebauliche Integration der geplanten Kraftwerke sichergestellt und deren Umweltauswirkungen minimiert werden.

Die B-Pläne beinhalten die wesentlichen bauplanungsrechtlichen Vorraussetzung, nach denen die Genehmigungen für die Bauvorhaben erteilt werden.

Den B-Plan „11 47 a“ für das Gelände Blockdammweg 3-27  hat der Bezirk am 25. August beschlossen. Auf dem Grundstück plant Vattenfall die Errichtung der GuD-Anlage und hat hierzu die Genehmigungsanträge eingereicht.

Den B-plan „11-58“ für das Gelände des bestehenden HKW Klingenberg hat der Bezirk am 5. Oktober 2010 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Er wird aktuell bearbeitet. Hier plan Vattenfall die Errichtung von zwei Biomasseheizkraftwerken.

Weitere Informationen zum Bebauungsplanverfahren finden Sie auf den Seiten des Bezirksamts Lichtenberg und auf der Internetseite Karlshorst-West.
Zum Bezirksamt Lichtenberg
Zu Karlshorst-West


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