Sicherheit geht vor
In Deutschland sind die Bundesländer für die Aufsicht und Überwachung der Sicherheit von Kernkraftwerken zuständig. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übt die Aufsicht über das Handeln der Länder aus.
Daher werden sogenannte Meldepflichtige Ereignisse vom Anlagenbetreiber zunächst der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet und dann von dieser an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitergegeben, die sie erfasst, dokumentiert und veröffentlicht. Die zuständige Landesbehörde nimmt eine Bewertung der Meldungen der Betreiber vor und ordnet gegebenenfalls Konsequenzen an.
Was sind Meldepflichtige Ereignisse?
Meldepflichtige Ereignisse sind Ereignisse in kerntechnischen Anlagen oder Einrichtungen, die die Meldekriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) erfüllen und damit den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden sind.
Meldepflichtige Ereignisse (PDF 15 kb)
Internationale Einstufung der Ereignisse
Unabhängig vom behördlichen Meldeverfahren nach AtSMV erfolgt darüber hinaus die Einstufung der Meldepflichtigen Ereignisse durch die Betreiber der kerntechnischen Einrichtungen nach der Bewertungsskala der Internationalen Atomenergiebehörde, der „International Nuclear Event Scale“ INES.
INES-Bewertungsskala (PDF 139 kb)
Pressemitteilungen zu Meldepflichtigen Ereignissen
Springe direkt zu:Textanfang , Suche , Main navigation , sub navigation , Metanavigation , Seitenanfang

