Stromkennzeichnung
Die Herkunft Ihres Stroms
Die Stromkennzeichnung erfolgt jeweils zum 15. Dezember eines Jahres für das vorangegangene Jahr. Somit wissen Sie als Kunde von Vattenfall ganz genau, wie sich Ihr Strom zusammensetzt.
Die rechtliche Grundlage
Seit 13. Juli 2005 gilt das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach § 42 Absatz 1 EnWG sind alle Stromversorger verpflichtet, ihre Kunden über die Zusammensetzung des gelieferten Stroms und deren Umweltauswirkungen zu informieren.
Wissen rund um die Stromkennzeichnung für die Produkte von Vattenfall.
Mehr Infomationen
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