Abschlag
Altlasten
Anschlussleistung
Arbeit
Abschlag
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Jahresabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Im Abschlag enthalten ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Höhe Ihres Abschlages bei Vertragsbeginn richtet sich nach Ihrem voraussichtlichen Verbrauch. Wenn wir nach der ersten Rechnung Ihren Verbrauch konkret kennen, ermitteln wir Ihre Abschläge neu. Bleibt Ihr Verbrauch gleich, zahlen Sie mit diesen Abschlägen nicht mehr als die voraussichtlichen Gesamtstrom- bzw. -gaskosten.
Altlasten
Der Begriff „Altlast“ ist im Bundesbodenschutzgesetz geregelt. Altlasten sind sinngemäß Altablagerungen (insbesondere Deponien) und stillgelegte Anlagen, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Anschlussleistung
Unter Anschlussleistung versteht man die elektrische Gesamtleistung aller beim Kunden vorhandenen elektrischen Verbrauchseinrichtungen und Geräte.
Arbeit
Mit Arbeit wird die eingespeiste oder entnommene elektrische Energie bezeichnet (auch elektrische Arbeit genannt). Gemessen wird die elektrische Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne. Gebräuchliche Einheiten dafür sind kWh oder MWh (Kilo- bzw. Megawattstunden).