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Grundlage der Netzentgelte

Grundlage der Netzentgelte von Vattenfall ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 in Verbindung mit der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.

Aus diesen Komponenten setzt sich das Netzentgelt zusammen:

Nutzung der Netzinfrastruktur

Das Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur umfasst den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der Leitungen, Schaltanlagen und Transformatoren.

Systemdienstleistungen

Die Systemdienstleistungen dienen der Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebs. Dazu gehören Frequenzhaltung, Spannungshaltung und Betriebsführung.

Deckung der Netzverluste

Bei der Verteilung elektrischer Energie entstehen in den Betriebsmitteln elektrische Verluste, die ausgeglichen werden müssen.

Sonstige Entgelte

Zusätzlich werden folgende Komponenten berücksichtigt:

Förderung von Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, förderungsfähigen Strom aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung abzunehmen und den eingespeisten Strom entsprechend zu vergüten. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind in den Entgelten für die Nutzung des Verteilungsnetzes nicht enthalten. Sie werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

Reservenetzkapazität

Netzkunden mit eigener Stromerzeugung können für den Ausfall ihrer Energieerzeugungsanlage Reservenetzkapazität bestellen.

Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung

Die Entgelte für die Messung und Datenaufbereitung hängen von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung ab.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und dem von Vattenfall mit der Freien und Hansestadt Hamburg abgeschlossenen Konzessionsvertrag.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz (zzt. 19 Prozent) auf die Gesamtsumme aufgeschlagen.

Archiv Preisblätter

Hier finden Sie die Preisblätter gültig vom 01.02.2009 bis 31.12.2009, vom 01.01.2010 bis 31.12.2010, vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 sowie die vorläufigen für 2012.
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