Grundlage der Netzentgelte
Grundlage der Netzentgelte von Vattenfall ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 in Verbindung mit der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.
Aus diesen Komponenten setzt sich das Netzentgelt zusammen:
Nutzung der Netzinfrastruktur
Das Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur umfasst den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der Leitungen, Schaltanlagen und Transformatoren.
Systemdienstleistungen
Die Systemdienstleistungen dienen der Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebs. Dazu gehören Frequenzhaltung, Spannungshaltung und Betriebsführung.
Deckung der Netzverluste
Bei der Verteilung elektrischer Energie entstehen in den Betriebsmitteln elektrische Verluste, die ausgeglichen werden müssen.
Sonstige Entgelte
Zusätzlich werden folgende Komponenten berücksichtigt:
Förderung von Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, förderungsfähigen Strom aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung abzunehmen und den eingespeisten Strom entsprechend zu vergüten. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind in den Entgelten für die Nutzung des Verteilungsnetzes nicht enthalten. Sie werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Reservenetzkapazität
Netzkunden mit eigener Stromerzeugung können für den Ausfall ihrer Energieerzeugungsanlage Reservenetzkapazität bestellen.
Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung
Die Entgelte für die Messung und Datenaufbereitung hängen von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung ab.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und dem von Vattenfall mit dem Land Berlin abgeschlossenen Konzessionsvertrag.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz (zzt. 19 Prozent) auf die Gesamtsumme aufgeschlagen.
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