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Aktienumtausch – Informationen für ehemalige Bewag-Aktionäre

Die Verschmelzung der Bewag Holding Aktiengesellschaft auf die Vattenfall Europe AG ist am 27. August 2003 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden.

Am 21.04.2008 wurde auch der Squeeze Out bei der Vattenfall Europe AG in das Handelsregister eingetragen. Damit sind gemäß § 327 e AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf Vattenfall AB übergegangen.
Weiter Informationen zum Squeeze Out finden Sie hier.

Die Bewag-Aktien-Urkunden, die sich noch in Ihrem Besitz befinden, können jetzt nicht mehr in Vattenfall Europe-Aktien umgetauscht werden. Sie haben aber die Möglichkeit, mit dem untenstehenden Formblatt Ihre Bewag-Aktienurkunden einzureichen und so Ihren Anspruch auf Abfindung geltend zu machen. Der Abfindungsanspruch errechnet sich im gleichen Verhältnis wie die Umtauschrelation.

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Letzte Änderung
17.01.2012
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