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Sie haben ein Projekt und wollen unsere Beteiligung?

Wir prüfen Ihr Vorhaben in einem transparenten Verfahren und in klar definierten Schritten.

Rufen Sie uns an, um eine Präsentation zu vereinbaren oder senden Sie Ihren Businessplan bzw. ein Kurzexposee.

Eingangsprüfung

Wir prüfen Ihre Geschäftsidee anhand Ihrer Unterlagen und eines persönlichen Gesprächs. Dabei bewerten wir, ob Ihr Konzept überzeugt, zu uns passt, und ob die Anforderungskriterien weitestgehend erfüllt sind; wichtig sind uns ferner Durchführbarkeit und Rentabilität. Wir benötigen dazu Ihre letzten Jahresabschlüsse, Planbilanzen und die aktuellen BWA. Gegebenenfalls holen wir uns den Rat eines externen Partners.

Absichtserklärung

Bei bestandener Eingangsprüfung schließen wir mit Ihnen eine Absichtserklärung (Letter of Intent) ab. Sie legt die genauen Spielregeln und den Ablauf der detaillierten Prüfung fest, ebenso den Rahmen einer eventuellen Beteiligung. Sind die Konditionen einer möglichen Beteiligung verhandelt, kommt es zu einem konkreteren Vorvertrag (Term Sheet) ab.

Detaillierte Prüfung (Due Diligence)

Nach Abgabe der Absichtserklärung bzw. eines Vorvertrages unterziehen wir Ihr Unternehmenskonzept einer detaillierten Prüfung, wobei Ihre Referenzen, unsere eigenen Recherchen sowie die Meinungen von externen und Vattenfall Europe Experten eine Rolle spielen. Durch Einsicht in Ihre Planungsunterlagen, Besuche vor Ort und eingehende Gespräche machen wir uns ein genaues Bild von Ihrem Vorhaben. Während der Due Diligence klopfen wir insbesondere die in unserer Checkliste aufgeführten Punkte ab. Mit Ihnen gemeinsam kalkulieren wir Ihre wirtschaftlichen Erfolgschancen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Szenarien und entwickeln ein mittelfristiges Finanzierungskonzept. Auch die genauen Konditionen unseres Investments sowie mögliche Exitkanäle werden zu diesem Zeitpunkt verhandelt.

Investitionsentscheidung

Hält Ihr Konzept auch unserer detaillierten Prüfung stand, fällen wir innerhalb weniger Tage die Investitionsentscheidung.

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Letzte Änderung
21.12.2011
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