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Strom für Elektro-Speicherheizungen

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    Grundpreis
    Verbrauchspreis
    Mindestlaufzeit

Stromzusammensetzung

Berlin Strom für Elektro Speicherheizungen

Wichtige Informationen

  • Dieses Angebot gilt nur für Neuverträge.
  • Die bisherige Ermäßigung der Stromsteuer für Anlagen, die vor dem 1. April 1999 in Betrieb genommen wurden, ist zum 1. Januar 2007 entfallen.
  • Neue Anlagen werden in Berlin grundsätzlich als so genannte ungesteuerte Anlagen ausgeführt. Die Freigabezeit beträgt hierbei immer acht Stunden in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Bei Altanlagen wird zwischen gesteuerten und ungesteuerten Anlagen unterschieden. Gesteuerte Anlagen sind Anlagen, die in Abhängigkeit von der Außentemperatur, zwischen zwei und acht Stunden täglich aufgeladen werden. Bei ungesteuerten Anlagen beträgt die Aufladezeit immer acht Stunden. Diese Unterschiede sind aus netztechnischen Gründen auch künftig erforderlich. Die Vertragsbedingungen und Preise sind identisch.

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Kontakt

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    • Berlin
      • T 030 657 988 005
      • F 030 267 119 41 410
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